Kurzbericht der BV 01.06.-02.06.

Nach Begrüßung und Tagesordnung führte Roswitha Dannenberg kurze Ergänzungen zu ihrem Bericht aus. Herr Setecki verlässt uns zum Ende 2024. Ein Berater ist engagiert, der die Stellenbesetzung begleitet. Einige Bewerbungen liegen vor. WUSV ist ein weiterer TO Punkt, für den ich eine kurze Präsentation erstellt habe, so Roswitha Dannenberg. „Möglicher Ausstieg aus der WUSV“ war der Titel der Präsentation. Es hat viele Gespräche in den vergangenen Monaten mit vielen WUSV Mitgliedsvereinen gegeben. Es schien zunächst aussichtslos, eine Vorstandssitzung abzuhalten; nach vielen Diskussionen wurde dann in diesem Jahr eine beschlussfähige Vorstandssitzung möglich. Ein in Aussicht gestellter Vergleich mit den WUSV-Klägern konnte seitens fehlender Kompromiss-Bereitschaft nicht angenommen werden. Roswitha Dannenberg skizzierte die nächsten Schritte, die auch zum Austritt aus der WUSV mit Neugründung einer ähnlichen Organisation führen könnten. Eine Wende könnte es noch im Rahmen der WUSV Vollversammlung am 09.09.2024 geben.

Nach dem Bericht des Vereinswirtschaftswartes und der Kassenprüfer wurde dem Vorstand die Entlastung erteilt. Nach den Einschätzungen von Uwe Sprenger und den Kassenprüfern werden wir in 2024 im Idealfall eine schwarze Null als Ergebnis schreiben. Das ist möglich geworden durch die Anhebung der Beiträge, Modifizierungen zur BZS und verschiedenen kleinen Anpassungen.

Die Kammern des SV wurden entsprechend der Satzung neu besetzt. Leider hat für die zweite Kammer niemand kandidiert und Katrin Heidel-Fichtner hat diese dankenswerterweise mit übernommen.

Die Beauftragten sollten in den Vorstand mit Stimmrecht aufgenommen werden. Es gab bei der Diskussion um die Änderung verschiedene Beiträge, die die Strukturveränderungen aufzeigten, wie auch der größer werdende Vorstand. Am Ende wurde die erforderliche 2/3 Mehrheit für diese Satzungsänderung nicht erreicht und wurde abgelehnt.

Unsere Gesetzgebung erwartet, dass die Delegierten ohne Zurechnung der vergebenen Plätze einer Bundesversammlung Satzungsänderungen entscheiden können muss. Nach der Diskussion wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das Thema für die nächste BV vorbereitet.

Ein Sportbeauftragter im Vorstand einer OG sollte gewählt werden, wenn denn die OG in diesem Bereich tätig ist. Es wurde keine 2/3 Mehrheit erreicht.

Die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung ist beschlossen worden. Den Ortsgruppen gibt es mehr Handlungsspielraum und diese können Vergehen auch direkt ahnden. Berufungsverfahren wurden diskutiert und sich berücksichtigt. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, den LG-Vorstand zur Schlichtung anzurufen.

Auf den Ahnentafeln sollen in Zunft Aufkleber für HD/ED aufgebracht werden, die dann einen QR-Code plus Befund und Lager-Nr. enthalten. Eine visuelle Kontrolle und darüber hinaus einen Check in der Datenbank sind damit möglich. Es wird im Prozess damit deutlich gespart. Die Ahnentafeln müssen nicht mehr einzeln unterschrieben werden. Der QR-Code wird in der HG erstellt.

Die Zucht mit Hunden, die im Anhang-Register eingetragen sind, ist nicht gestattet, wurde beschlossen. Das wurde seinerzeit bei Langstockhaar-Hunden zugestanden.

Dopingkontrollen werden auch bei Hunden der BZS genommen. Entschieden wurde, dass alle VA-Hunde und die erstplatzierten aller weiterer Klassen der Dopingkontrolle unterliegen. Auf Verdacht und zufällige Proben dürfen ebenfalls entnommen werden.

Unser Antrag auf die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühren innerhalb von zwei Tagen auf Zuchtschauen wurde abgelehnt. In der Diskussion kamen die Gründe, dass Ausländer das nicht leisten können und auch die sicheren Systeme in Deutschland derzeit nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben einige eingebracht, dass es dann noch schwieriger ist, Meldezahlen zu bekommen.

Der Antrag der LG07 zur Änderung der Körordnung wird in einen Arbeitsauftrag an eine Gruppe gegeben, die noch benannt wird. Erreicht werden soll dadurch eine generelle Lösung zur TSB-Bewertung für alle Sparten des Sports.

Die SVAD-Änderung bedarf der Zustimmung des VDH. Der Antrag wurde dahingehend beschlossen, dass wir eine Zustimmung des VDH voraussetzend die Änderung im SV direkt umsetzen können. Damit dürfte ein Richter zukünftig in der eigenen OG wieder eine SVAD abnehmen.

Die Teilnehmerzahl auf WB wurde geändert von mindestens 4 Hunden und 4 verschiedenen Hundeführern pro Tag und Beurteiler bis max. 16 Hunde.

Die Änderung der Richterordnung wurde vorgenommen. Der Bewerber muss eine erfolgreiche Teilnahme an mindestens 20 Agility-Prüfungen/-Wettkämpfen innerhalb des SV VDH mit einem Deutschen Schäferhund nachweisen, mindestens 1 davon in der Klasse A2.

Die Änderung der Richterordnung hinsichtlich der 70-er Regelung brachte eine lebhafte Diskussion. Hier sollte eine Angleichung mit dem VDH erfolgen. Ende der Richtertätigkeit bis zur Klärung der Angleichung VDH und SV-Ordnung. Mit großer Mehrheit abgelehnt – es bleibt bei der heutigen Regelung.

Die Änderungen zur Sportordnung wurden wie vorgeschlagen angenommen. Die Vergabeordnung wurde hinsichtlich der Prüfungen für Spezialhunde ergänzt.

Der SV-Vorstandes wurde mit großer Mehrheit bevollmächtigt, den Austritt aus der WUSV zu erklären, falls es nicht anders geht. Der Beschluss wurde nach langer Diskussion gefasst, in der deutlich wurde, dass die Klage gegen den SV durch vier private Mitglieder geführt wird. Die WUSV wird auf der anderen Seite durch diese vier Mitglieder ebenfalls begleitet. Wir benötigen hier die eindeutige Unterstützung der Mitgliedsvereine, um die eingetragenen Beschlüsse zur Satzung rückgängig zu machen. Daher ist es notwendig, alle Optionen für den Vorstand zu haben.

Die Konzeption für Helfersichtungen liegt zukünftig in den Händen vom Zucht- und Ausbildungsausschuss mit Entscheidung im VWA. Helfer können zukünftig von den LG-Vorständen flexibler eingesetzt werden (Wartezeit von 3 Jahren entfällt).

Die Nachwuchsförderung von Richtern soll in ein neues Bundesprogramm gefasst werden.

Wir danken dem Vorstand für die intensive und gute Zusammenarbeit.

LG Vorsitzender 
Paul Pankoke
Plakat VDH DM IGP 24Unter "VDH-Mitarbeiter" ist ab sofort der noch offene Bedarf an Mitarbeitern stets aktuell abrufbar.

Nur gemeinschaftlich können wir sicherstellen, dass „Wir in Westfalen“ die schönste Hundegroßveranstaltung Deutschlands für Hundeführer, Gäste und Zuschauer zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.

Was macht ihr eigentlich Anfang August???
Die LG Westfalen sucht noch ein paar helfende Hände zur Durchführung der VDH DM. Die aktuell offenen Positionen werden stets aktualisiert.

Meldungen zur Übernahme einer oder gerne auch mehrerer Positionen an:
Sven Viebahn
0151-68155996
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wie freuen uns auf eine tolle Veranstaltung in Rheine.
Kurzbericht zur LV- Westfalen 

Am heutigen Tag fand die Landesversammlung zum ersten Mal im Kolpinghaus in Dülmen statt, zudem war eine online- Teilnahme möglich. Die Versammlung war sehr gut besucht, so dass wir im nächsten Jahr den Sitzungssaal noch erweitern werden. Hier zunächst die wesentlichen Ergebnisse der LV, ein ausführlicher Bericht wird in der WN und auf der Homepage veröffentlicht werden. 
Für einige Mitglieder überraschend teilte LG- Ausbildungswart Udo Wolters nach Abgabe seines Jahresberichtes dem Plenum seinen Rücktritt mit. Der Rücktritt erfolgte aus persönlichen Gründen, aber Udo sicherte dem nun  kommissarischen neuen Ausbildungswart Sven Viebahn seine volle Unterstützung zu. Zudem wird Udo Wolters weiterhin federführend die Ausrichtung der VDH DM 2024 in Rheine begleiten. Der Vorstand bedankt sich dafür und auch für die geleistete Arbeit in den letzten Jahren von Herzen. 
Nach einstimmiger Entlastung des Vorstandes wurden die anstehenden Wahlen vorgenommen. 

Delegierte zur Bundesversammlung sind Sven Viebahn, Thomas Leyener, Barbara Ullrich-Kornadt, Norbert Scharschmidt und Udo Wolters ( Ersatz: Waldemar Köber, Ina Velken, Mike Schuck)

Als Kassenprüferinnen wurden Anja Schmitz und Susanne Köber gewählt. 

Die Anträge an die Landesversammlung wurden wie folgt beschieden:
Antrag 1 (OG Wanne- Nord/ ZS- Meldeschluss) wurde abgelehnt (22 dafür, 41 dagegen, 27 Enthaltungen)
Antrag 2 (OG Wanne- Nord/ ZS Startgebühr zahlbar mit Abgabe der Meldung) wurde mit nur einer Gegenstimme befürwortet. 
Antrag 3 (OG Wanne-Nord/ Änderung der Richterordnung, Voraussetzungen LR) wurde nach Diskussion aus verfahrenstechnischen Gründen zurückgezogen. 
Antrag 4 (OG Rorup/ Ausschluss von OG- Mitgliedern) wurde nach Modifizierung auf 2/3 Mehrheit angenommen (84 dafür, 2 dagegen, 4 Enthaltungen).
Antrag 5 (OG Vreden/ Teilnahme von OG- Mitgliedern  mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands an LGA und BSP) wurde nach Modifizierung (mind. 3 Jahre OG- Zugehörigkeit und mind. 2 abgelegte IGP- Prüfungen in der OG) positiv entschieden (82 dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen). 

Soviel zunächst von einer harmonischen und konstruktiven LV der Westfalen.


Mit freundlichen GrüßenDr. Barbara Ullrich-Kornadt

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