Zulassungsbedingungen für die WJJM

An der WJJM können

  • alle Jugendlichen (Mädchen und Jungen, die im Jahr der Veranstaltung max.16 Jahre alt werden)
  • alle Junioren (Mädchen und Jungen, die im Jahr der Veranstaltung min. 17 und max. 21 Jahre alt werden)
  • die zum 01.01.2025 Mitglied der LG Westfalen sind,
  • mit einem Deutschen Schäferhund oder auch einem anders- oder mischrassigen Hund

teilnehmen.

Geführt werden kann in allen Prüfungsstufen in den Bereichen Agility und IGP! Auch zurückgestufte Hunde sind zugelassen, werden jedoch bei der Wertung hintenangestellt.

Im IGP-Bereich kann ein Jugendlicher zwei, im Agilitybereich 4 Hunde vorführen.

Qualifikation zur DJJM

Auf der WJJM werden neben den Westfalenmeistern auch die Teilnehmer und somit die Mannschaft der LG Westfalen für die „Deutsche Jugend- und Juniorenmeisterschaft“ am Pfingstwochenende in Heek (LG Westfalen) ermittelt.

Hierzu beträgt das Grundkontingent der LG Westfalen in diesem Jahr 5 Starter.

Darüber hinaus kann das Kontingent unter den folgenden Voraussetzungen um weitere drei Starter erhöht werden:

  • ab 11 IGP-Teilnehmer ein zusätzlicher Starter zur DJJM
  • ab 16 IGP-Teilnehmer zwei zusätzliche Starter zur DJJM
  • ab 21 IGP-Teilnehmer drei zusätzliche Starter zur DJJM

Die beschriebene Regelung wird analog im Agilitybereich angewendet.

ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG

Sollte das Kontingent einer LG auf der LGJJM nicht ausgeschöpft werden, kann die LG Mannschaft mit jugendlichen Hundeführern aufgefüllt werden, die die LGJJM nicht erfolgreich oder nicht mit einer ausgeprägten TSB-Bewertung beenden konnten. Diese müssen jedoch im Zeitraum von Januar bis zum Meldeschluss der DJJM des aktuellen Veranstaltungsjahres mit demselben Hund erfolgreich (mit ausgeprägter TSB-Bewertung) an einer Prüfung teilgenommen haben. Die erreichten Platzierungen der Teilnehmer der LG Jugend- und Juniorenmeisterschaft haben vorrangigen Bestand und dürfen nicht durch z.B. bessere Ergebnisse der Nachnominierten ersetzt werden. Bei mehreren in Frage kommenden jugendlichen Hundeführern liegt es in der Verantwortung des LG Vorstandes, welche jugendlichen Hundeführer die LG Mannschaft zur DJJM komplettieren dürfen. Das Team muss in der Prüfungsstufe auf der DJJM gemeldet und vorgeführt werden, in der der Hund auf der genutzten Qualifikationsprüfung vorgeführt wurde. Detaillierte Zulassungsbestimmungen sind in den Landesgruppen zu schaffen. (Ersatzstarterplätze bleiben von der Regelung unberührt.)

Der Vorstand der LG Westfalen hat folgendes beschlossen:

Sollte die oben genannte Sachlage zutreffen, wird das Team nachnominiert, welches die meisten erfolgreich absolvierten IGP-Prüfungen (mit TSB „a“) in dem o.g. Zeitraum vorweisen kann. Ist die Anzahl dieser Prüfungen gleich, dann wird das Team mit der höheren erreichten Gesamtpunktzahl gemeldet.

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Auf der DJJM können nur Starter in den Stufen IGP 1-3 sowie A 0-3 vorgeführt werden.

Es wird besonderer Wert auf die Teilnahme an den schon traditionellen gemeinsamen Trainingsstunden zur DJJM der westfälischen Jugendmannschaft gelegt.

Hierzu gehören:

Trainings an einzelnen Terminen vor der DJJM (bevorzugt auf Sportplätzen)

Trainingslager in der Woche vor der Meisterschaft am Veranstaltungsort

Für eine gemeinsame Unterbringung (Jugendliche, Mannschaftsführer und Mannschaftsbetreuer), die Betreuung sowie die Verpflegung aller, ist durch die Landesgruppe gesorgt. Hiermit wollen wir im Besonderen das Mannschaftsgefühl stärken und sehen deshalb von weiteren Begleitpersonen (Bsp. Eltern) und getrennten Unterbringungen der Mannschaftsmitglieder ab!

Bescheinigungen werden gerne ausgestellt und führten bisher immer zu einer Freistellung der Mannschaftsmitglieder bei Schule und Arbeitgeber.

WICHTIG!

Darüber hinaus sind die drei Erstplatzierten im IGP Bereich, sofern sie erfolgreich in der IGP 3 gestartet sind, automatisch für die Landesgruppenausscheidung qualifiziert.

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