Angepasste Zulassungsbedingungen zur LG-FCI Qualifikation Westfalen 2023
Vor dem Hintergrund der weiter unklaren Perspektive für unser Prüfungsgeschehen hat der LG-Vorstand diese Situation berücksichtigt und sich auf folgende Zulassungsbestimmungen für das Jahr 2023 verständigt.
Maßgebend sind grundsätzlich die "Bestimmungen über die Durchführung von Ausscheidungs- und Siegerprüfungen des SV" mit folgender Ergänzung für die LG Westfalen:
Teilnahmeberechtigt an der LG-FCI Qualifikation Westfalen sind nur SV- Mitglieder der LG-Westfalen mit rassereinen Deutschen Schäferhunden, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Anhangregister eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Meldung das Ausbildungskennzeichen IGP 3 aufweisen. Ist der Eigentümer des Hundes nicht der Hundeführer, so muss auch für diesen die Mitgliedschaft in einem VDH-Mitgliedsverein nachgewiesen werden.
Gehört ein OG-Mitglied mehreren Ortsgruppen innerhalb einer LG an, muss es sich für eine OG entscheiden. Es muss jedoch im Laufe eines Kalenderjahres für alle anstehenden Qualifikationen für dieselbe OG starten.
OG-Mitgliedern kann die Meldung durch die OG zur LG-FCI Qualifikation nicht grundlos verweigert werden.
Auf der LG-FCI kann ein Teilnehmer mit maximal 2 Hunden starten. Für die weiterführende Veranstaltung kann er sich jedoch nur mit einem Hund qualifizieren.
Der Nachweis von einer mit mindestens der Note "gut" und TSB „a“ abgelegten IGP-3 Prüfung auf SV-termingeschützten Veranstaltungen unter einem SV-Richter ist erforderlich. Die Qualifikationsprüfung zur LGA muss nach dem 25.04.2022 abgelegt worden sein. Die Prüfung kann auch in der eigenen Ortsgruppe abgelegt worden sein.
Alle erfolgreichen Teams der LG FCI-Qualifikation sind ohne weitere Qualifikation zur diesjährigen LGA startberechtigt, Voraussetzung ist nur die TSB Bewertung „a" im Schutzdienst.
Die Anmeldung ist nur gültig mit Bestätigung durch die zuständige Ortsgruppe. Hundeführer mit Hunden, deren Eigentümer in einer anderen LG ansässig sind, müssen für die Zulassung die Genehmigung der externen Landesgruppe einholen.
Bei Jugendlichen ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten schriftlich erforderlich.
Für die Anmeldung sind ausschließlich die LG-eigenen Meldeformulare zu verwenden.
Stand: Juli 2022, Angepasst mit Gültigkeit für die Saison 2023
LG-Ausbildungswart
Udo Wolters