Das zuständige Veterinäramt verlangt die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über die Tauglichkeit, daher ist diese nun auch der Meldung beizufügen.
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Das zuständige Veterinäramt verlangt die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über die Tauglichkeit, daher ist diese nun auch der Meldung beizufügen.