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Werte Sportsfreunde*innen,
mit der untenstehend verlinkten PDF-Datei wollen wir euch die aktuellste Verlautbarung aus der VDH-Geschäftsstelle zum Thema „Stockbelastungstest“ zur Verfügung stellen.
In den letzten Tagen und Wochen wurde aufgrund der neuen Tierschutzhundeverordnung immer wieder auch über die sogenannte "Stockbelastung" im Gebrauchshundesport gesprochen.
Hierzu hat der VDH-Vorstand nun folgendes für alle prüfungsberechtigten Vereine beschlossen:
Zitat: "Die Durchführung des Stockbelastungstests ist auf bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem weich gepolsterten Stock zu beschränken.
Dies gilt ab dem 01.08.2022 verbindlich für alle VDH-Mitgliedsvereine."
Wir bitten euch diese Informationen auch an eure Sportskollegen*innen weiterzuleiten.
Link zur VDH-Information zur Stockbelastung
Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Beachtung.
Für den LG-Vorstand
Udo Wolters
LG-Ausbildungswart
Im Zusammenhang mit der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung dürfen wir Ihnen in der angefügten Datei die Information aus der VDH-Geschäftsstelle zum Thema „Stockbelastungstest“ übersenden.
Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Beachtung.