Die Anträge der Ortsgruppen an die Delegierten der Landesversammlung müssen nach § 9 Abs.2 der LG Satzung drei Wochen vor Beginn der Landesversammlung vorliegen.

Also müssen die Anträge bis zum 04. Februar 2023 eingegangen sein.

Allgemein1


nur noch einmal zur Erinnerung....

Gemäß OG Satzung  §12 Abs.1, ist in den Monaten Dezember oder Januar eine Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung durchzuführen. 
Die Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe muss mindestens 4 Wochen vor der Landesversammlung stattfinden. 


Unsere Landesversammlung findet am 26.02.2023 in der Stadthalle Kamen statt. Daher sind die Jahreshauptversammlungen bis 29.01.2023 zu terminieren. 

Wir freuen uns sehr alle wieder in Präsenz in Kamen begrüßen zu dürfen.
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