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Herzlichen Glückwunsch zur Ernennung zum Ehrenrichter
Mit Ablauf des vergangenen Jahres ist unser Landesgruppenzuchtwart Norbert Scharschmidt aufgrund der 70ér Regelung nach weit mehr als 20 Jahren aus dem aktiven Amt als SV Zuchtrichter und Körmeister ausgeschieden.
In dieser Zeit wurde er auf unzähligen Landes,-Bundes-und Internationalen Veranstaltungen eingesetzt.
Die Highlights seiner Richterlaufbahn waren sicherlich seine Einsätze als Richter auf verschiedenen SV Hauptzuchtschauen, ganz besonders jedoch auf der Hauptzuchtschau 2017 in Ulm als Richter der Gebrauchshundeklasse Hündinnen.
Zum Abschluss seiner Richterkarriere ist er in vergangenen Jahr noch einmal als Richter der Jugendklasse Hündinnen anlässlich der SV Hauptzuchtschau in Nürnberg eingesetzt worden.
Im Vorstand unserer Landesgruppe Westfalen ist Norbert Scharschmidt seit mehr als 15 Jahren als Landesgruppenzuchtwart aktiv.
Ich freue mich sehr, dass er uns allen mit seinem immensen kynologischen Fachwissen als Landesgruppenzuchtwart der LG Westfalen erhalten geblieben ist und es war eine Freude zu sehen mit welchem Engagement er auf der mit 245 Meldungen hervorragend besetzten Landesgruppenzuchtschau am vergangenen Wochenende in Hamm präsent und aktiv war.
Dies alles haben wir als Landesgruppenvorstand zum Anlass genommen und für Norbert die Ernennung zum Ehrenrichter beantragt.
Diesem Antrag ist der Bundesvorstand gerne gefolgt und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Landesgruppenvorstandes durfte ich anlässlich der Landesgruppenzuchtschau in Hamm die Urkunde zur Ernennung als Ehrenrichter des Vereins für Deutsche Schäferhunde an Norbert Scharschmidt überreichen.
Auch wenn Norbert eigentlich keine Ehrungen gewünscht hatte, glaube ich doch, dass er sich hierüber sehr gefreut hat.
Ich hoffe und wünsche, dass uns Norbert Scharschmidt auch über die derzeitige Wahlperiode hinaus als Landesgruppenzuchtwart erhalten bleibt.
Für die Mitglieder und den Vorstand der Landesgruppe Westfalen
Thomas Leyener
Werte Sportsfreunde*innen,
mit der untenstehend verlinkten PDF-Datei wollen wir euch die aktuellste Verlautbarung aus der VDH-Geschäftsstelle zum Thema „Stockbelastungstest“ zur Verfügung stellen.
In den letzten Tagen und Wochen wurde aufgrund der neuen Tierschutzhundeverordnung immer wieder auch über die sogenannte "Stockbelastung" im Gebrauchshundesport gesprochen.
Hierzu hat der VDH-Vorstand nun folgendes für alle prüfungsberechtigten Vereine beschlossen:
Zitat: "Die Durchführung des Stockbelastungstests ist auf bloßes Berühren oder Bedrängen des Hundes mit einem weich gepolsterten Stock zu beschränken.
Dies gilt ab dem 01.08.2022 verbindlich für alle VDH-Mitgliedsvereine."
Wir bitten euch diese Informationen auch an eure Sportskollegen*innen weiterzuleiten.
Link zur VDH-Information zur Stockbelastung
Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und Beachtung.
Für den LG-Vorstand
Udo Wolters
LG-Ausbildungswart