SVlogo

Wir gratulieren Uwe, Paul und Ludger herzlich zur Berufung als Richter für eine Hauptvereinsveranstaltung.

Hier der Link zu allen Benennungen

F
ür den LG-Vorstand
Udo Wolters

Besinnliche Festtage und ein erfolgreiches Jahr 2022

Liebe Freundinnen und Freunde in der Landesgruppe Westfalen,

im vergangen Jahr habe ich geschrieben, dass ein völlig verrücktes Jahr hinter uns liegt weil ein Virus sowohl unser Privatleben, aber ganz besonders auch unser Vereinsleben komplett auf den Kopf gestellt hat.

Dies Worte waren verbunden mit der Hoffnung, dass sich mit den nun vorhandenen Impfstoffen unser Leben wieder normalisieren würde.

Dies ist in den Sommermonaten erfreulicherweise auch so eingetreten.

Wir konnten fast alle unsere Landesveranstaltungen mit den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen unter großer Resonanz sowohl bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, als auch bei den Besucherinnen und Besuchern durchführen.

Darüber hinaus konnten wir die Verbindung zu euch im Rahmen von verschiedenen Online Veranstaltungen halten.

Auch die Bundesveranstaltungen konnten zum großen Teil stattfinden.

Leider hat uns die Pandemie im Herbst wieder mit voller Wucht getroffen und eine Prognose wie es in den kommenden Monaten mit unserem Verein und den Veranstaltungen weitergeht ist derzeit mehr als unsicher.

Ich befürchte, wir werden z.B. erneut auf eine Landesversammlung Ende Februar verzichten müssen.

Trotzdem möchten wir vom Landesgruppenvorstand euch für das kommende Jahr Mut machen. Haltet in den Ortsgruppen zusammen und vor allen Dingen haltet euch an die Coronaschutzmaßnahmen damit wir im kommenden Jahr wieder viele schöne Veranstaltungen in allen Bereichen erleben können

Mit den Online Infoabenden werden wir erneut als Ansprechpartner für eure Probleme zur Verfügung stehen und möchten euch wieder ermuntern, diese Gelegenheit auch zu nutzen mit uns Kontakt zu halten.

Die Planungen für die Landesveranstaltungen und insbesondere für die Bundesqualifikation zur WUSV Universalweltmeisterschaft am letztem Märzwochenende in Dülmen laufen derzeit uneingeschränkt weiter und wir möchten euch ebenfalls ermuntern, die Planungen für eure Ortsgruppenveranstaltungen voranzutreiben.

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine besinnliche Adventszeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Für das kommende Jahr wünschen wir uns allen Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen. An dieser Stelle auch einen ganz herzlichen Dank an alle Mitglieder der Landesgruppe Westfalen für euer ehrenamtliches Engagement.

Ich hoffe, wir sehen uns im kommenden Jahr bei vielen Veranstaltungen wieder.

Bis dahin, passt auf euch auf und bleibt gesund.

Für den Vorstand der Landesgruppe Westfalen

Thomas Leyener

ThomasLeyener

SV Logo RespektSehr geehrte Damen und Herren,

eine der letzten Amtshandlungen der scheidenden Bundesregierung war die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung am 25.11.2021.

Anhängend dürfen wir Ihnen zu Ihrer Information die entsprechende Verordnung, wie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, übersenden.

Nachstehend zusammengefasst die wesentlichen Änderungen:

Nicht nur ausreichender sondern mehrmals täglicher Umgang mit der Betreuungsperson und regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen.

  • Mindestens 4 Stunden täglicher Umgang mit der Betreuungsperson bei Welpen bis zu einem Alter von 20 Wochen.
  • Verbot der Anwendung von Stachelhalsbändern bei der Erziehung oder beim Training von Hunden.
  • Die Anforderungen an das Halten beim Züchten gelten jetzt nicht mehr nur für die gewerbsmäßige, sondern für jede Art des Züchtens von Hunden.
  • Detaillierte Anforderungen an die Verwendung und Ausgestaltung von Wurfkisten und das Halten von Welpen in Räumen. So muss die Wurfkiste beispielsweise grundsätzlich eine Temperatur von 18 Grad aufweisen.
  • In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen, ebenso darf eine Betreuungsperson nur noch 5 statt 10 Zuchthündinnen betreuen.
  • Herdenschutzhunde benötigen während ihrer Ausbildung oder Tätigkeit keine Hundehütte, wenn ausreichender sonstiger Witterungsschutz vorhanden ist.
  • Bei der Haltung von Hunden in Räumen muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude gewährleistet sein.
  • Keine Anbindehaltung von Hunden.
  • Ausstellungsverbot von Rassehunden von Qualzuchten sowie Ausstellungsverbot für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Das Ausstellungsverbot wird auf alle Veranstaltungen ausgedehnt, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet.

Eine genaue Analyse des Gesetzestextes und Aufbereitung der Folgen der nun vorgenommenen Änderungen ist in Vorbereitung und wird zu gegebener Zeit nachgereicht.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit und bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Setecki 

Paragraf symbol
Der Landesgruppenvorstand weist daraufhin, dass die Benutzung von Ausbildungshalsbändern (Stachelhalsbändern) ab dem 01.01.2022 in den Übungsstunden verboten ist. 
Am 01.01.2022 tritt die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung in Kraft. Danach lautet § 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung ab dem 01.01.2022 wie folgt: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ 
Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung der veränderten Rechtslage.

Für den LG-Vorstand  1.12.2021 Udo Wolters

Hier könnte Ihre Werbung stehen - Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen und neugierig. Weitere Info: Wenden Sie sich bitte an den LG-Westfalen Vorstand
Zum Seitenanfang
JSN Blank template designed by Webloesungen.info