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Die SV-Bundesqualifikation zum WUSV Universal Wettbewerb 2022 in Dülmen/ LG Westfalen
war eine kleine, aber ausgesprochen feine Veranstaltung.
Letztlich haben sich 23 Teams den amtierenden Richtern Karl Deisenroth (Oberrichter), Dennis Große- Wietfeld (F), Paul Pankoke (Fährtenbeauftragter), Rainer Voortman/ Lajos Földvari (UO), Wilfried Tautz (SD) und Bernd Weber (Formwertbeurteilung) vorgestellt. Als Helfer waren Michael Pöpping und Ilja Frische eingesetzt. Als Ersatzhelfer haben sich Dennis Lukaszyk und Fabian Uebbing bereitgehalten.
An allen Tagen konnten wir sehr gute Leistungen sehen, vor allem aber viel Spaß an der Veranstaltung und ein harmonisches Miteinander erleben.
Die OG Dülmen hat unter der Leitung von Thorsten Ridder und dem Gesamtleiter Udo Wolters mit der Hilfe der Fährtenleger und vielen Helfern im Fährtengelände, den vielen Helfern für den Platzumbau und allen sicht- und unsichtbaren ehrenamtlichen Mitarbeitern vor und hinter den Kulissen eine top Veranstaltung ermöglicht.
Nicht nur das schöne Wetter hat zahlreiche Besucher nach Dülmen gelockt. Endlich mal wieder mal mit Gleichgesinnten eine schöne Zeit verbringen zu können und dabei noch guten Hundesport zu sehen, hat vielen sehr gefehlt.
Das Ambiente, die hervorragend organisierten Abläufe in Dülmen, die faire Richtweise und nicht zuletzt das herrliche Wetter lassen diese Veranstaltung sicherlich lange in Erinnerung bleiben. Es wäre wünschenswert, wenn das dazu führen würde, dass im nächsten Jahr die Teilnehmerzahl nochmal deutlich ansteigt.
Sieger der Veranstaltung wurden:
Bei den Rüden Santina Sommer mir Dobby vom treuen Kameraden, Sebastian Schütt mit Coast Striker`s Alwin und Anne Zierold mit Fiasko vom Hochheimer Stein.
Bei den Hündinnen konnten Jasmin Hepp mit Sari von der Sigisliebe, Patrick Müller mit Alba von der Siegermacht und Christine Lasser mit Barclay fortis lupus (Ersatz) das Treppchen besteigen.
Wir wünschen dem Team Germany für die WUSV Universal WM, die vom 24. – 26.06.2022 in Schwanenstadt in Österreich stattfinden wird viel Erfolg.
Beste Westfalen wurden Elke Müller mit Luke del Lupo Nero und bei den Hündinnen Kira Albers mit Ultra vom bösen Bruderblick, beide Platz 4 in der Gesamtwertung.
Auch hierzu unsere herzlichen GlückwüscheWir haben uns daher entschlossen, am gleichen Tag eine LG- online- Infoveranstaltung für Delegierte und interessierte Mitglieder durchzuführen.
Da derzeit keine Wahlen stattfinden können verbleiben die zuletzt gewählten Delegierten und Kassenprüfer im Amt.
LG- Vorstand
hier der Link zur Online-infoveranstaltung
https://us02web.zoom.us/j/87131885911
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Aussendung vom 28.01.2022 hatten wir Sie bezüglich der vorläufigen Regelung des SV zum Stockbelastungstest informiert.
Die Aussendung vom vergangenen Freitag an die Ausschüsse, das Richterkorps und die Ortsgruppen entsprang der Notwendigkeit, für die handelnden Personen im Prüfungsgeschehen eine gewisse Verhaltenssicherheit zu ermöglichen, da dem Verein zu diesem Zeitpunkt seitens des VDH noch keine konkrete Einschätzung hinsichtlich der Prüfungsordnung und eine Perspektive zum weiteren Vorgehen vorlag.
Diese Situation hat sich zwischenzeitlich dahingehend verändert, dass seitens des VDH eine Stellungnahme zur TSchHuV in der Hauptgeschäftsstelle eingelangt ist (siehe Anlage), in der unter anderem ausgeführt wird:
„Die gültigen Prüfungsordnungen VDH/FCI können weiter zur Anwendung kommen.“
Aus dieser Einschätzung des VDH kann man ableiten, dass die Fortführung des bisherigen Vorgehens/Handelns entsprechend den Vorgaben der Prüfungsordnung des VDH für dessen Mitglieder nicht im Widerspruch zu der Verordnung als geltende Rechtsnorm gesehen wird. Der VDH stützt diese Auffassung insbesondere auf eine Verlautbarung der Staatssekretärin Bender die die besonders auslegungsbedürftige Regelung des § 2 Abs.5 , zweiter Halbsatz der Tierschutzhundeverordnung dahingehend interpretiert, dass mit dieser Regelung nur die Verwendung
Stachelhalsband-ähnlicher Produkte unterbunden werden soll (vgl. S.7 /8 des beigefügten VDH-Schreibens).
Gleichfalls wird vom VDH auch dargelegt, dass eine verbindliche Auslegung der TSchHuV und rechtssichere Vorgaben nicht geleistet werden können, da die dargestellten Neuerungen der Verordnung zu unklar gefasst sind und die Auslegung durch die örtlich zuständigen Behörden zu unterschiedlich sein wird, wie erste dem VDH zugegangene Rückmeldungen bereits gezeigt haben. Gleichfalls kann es eine belastbare Rechtsprechung dazu nicht geben.
Vor diesem Hintergrund können auch seitens des VDH nur Empfehlungen ausgesprochen werden.
Im Rahmen der Mitgliedschaft des Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. im VDH sind die Festlegungen des VDH als verbindlich anzusehen, so dass die Durchführung des Stockbelastungstests wie vorher, entsprechend den Festlegungen der Prüfungsordnung und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, erfolgen kann.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Setecki