WestfalenlogoLiebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wir erleben gerade eine Zeit, die wir uns noch Ende Februar, als wir uns zur Delegiertentagung in Kamen getroffen haben, nicht einmal ansatzweise haben vorstellen können.

Die Corona Pandemie legt nicht nur unser wirtschaftliches Leben lahm, auch das gesamte Vereinsleben ist vor dem Hintergrund der sicherlich richtigen und gebotenen Beschränkungen der sozialen Kontakte untereinander zum Stillstand gekommen.

abgesagtDie aktuelle Lage läßt keine andere Entscheidung zu.
Die duch die LG geplanten Veranstaltungen für den Mai sind abgesagt.



Dieses sind: 
Die Wesensbeurteilung in Schwerte am 09.05.2020
Der Helferworkshop in Hopsten am 16.05.2020

Wir versuchen die Veranstaltungen nachzuholen, wenn sich die Situation verbessert hat.

Bleibt alle gesund.

Udo Wolters

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

wir haben auf unsere Information zahlreiche Rückmeldungen von Ihnen erhalten, die uns gezeigt haben, das doch noch relativ viel unklar ist.

Uneinigkeit gibt im Zusammenhang mit  der Notwendigkeit der Schließung der Übungsplätze. Natürlich ist es richtig, dass es sich bei den Übungsplätzen nicht um öffentliche Sportanlagen handelt. Die Anordnung (von den Bundesländern jeweils umzusetzen auf Grund der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vom 16.03.2020, Ziffer 2) betrifft aber alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und führt dazu, dass sie für den Publikumsverkehr zu schließen sind.

Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass auf den Übungsplätzen niemand trainieren darf.

Ganz klar muss aber auch folgendes gesagt werden: Der Hauptverein verbietet nichts. Wir haben lediglich Hinweise erteilt, wie die behördlichen Anordnungen unserer Auffassung nach und zum Wohle aller umgesetzt werden sollten. Für die Einhaltung der Anordnung ist aber jeder Einzelne verantwortlich, bzw. sind es die Ortsgruppen als Hausherr des jeweiligen Vereinsgeländes. Hierbei ist aber unbedingt auch der § 9 Abs. 2 der Ortsgruppensatzung zu berücksichtigen der eindeutig festlegt, dass alle Ortsgruppenmitglieder im gleichen Maße berechtigt sind, die Anlagen der Ortsgruppen zu nutzen. Bei einer vollständigen Schließung des Übungsplatzes auf Grund der behördlichen Anordnung entstehen im Zusammenhang mit dieser Regelung keine Probleme.

Die momentanen Einschränkungen ergeben sich aus den behördlichen Anordnungen. Demensprechend sind wir auch nicht berechtigt, eventuelle Verstöße zu ahnden. Entsprechende Anzeigen nach der Rechts- und Verfahrensordnung werden dementsprechend auch nicht zur Einleitung von Vereinsordnungsverfahren führen.

Sollten Arbeiten auf dem Vereinsgelände notwendig werden, empfehlen wir Ihnen, sich mit den für Sie zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen und zu klären, ob die Maßnahmen durchgeführt werden dürfen.

Wir wünschen Ihnen und uns allen, dass wir uns alle bald wieder ungehindert bewegen dürfen.


Die Westfalennotiz wird aufgrund der aktuellen Situation als Doppelausgabe März/ April erscheinen. 

Bitte haltet inzwischen die LG Homepage im Blick, die immer aktuell über die wesentlichen Geschehnisse berichten wird. 

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