Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
Die Corona Pandemie schränkt seit dem 16. Dezember 2020 nicht nur unser wirtschaftliches Leben wieder komplett ein, auch das gesamte Vereinsleben muss, vor dem Hintergrund der sicherlich richtigen und gebotenen Beschränkungen der sozialen Kontakte untereinander, wieder gänzlich eingestellt werden.
War es bis dato nach dem § 9 der Corona Schutzverordnung noch möglich individuell auf unseren Übungsplätzen zu trainieren, ist auch dies nun nicht mehr möglich.
Gem. § 9 der Corona Schutzverordnung ist bis vorerst zum 10. Januar 2021 sowohl auf öffentlichen, als auch auf privaten Sportanlagen eine wie auch immer geartete Nutzung unzulässig.
Zulässig ist ausschließlich, in gewissen Zeitabständen auf dem Vereinsgelände nach dem Rechten zu sehen.
Wir können euch nur empfehlen, sich strikt an diese Vorgaben zu halten, da ansonsten gegebenenfalls empfindliche Bußgelder verhängt werden können. Darüber hinaus würde bei Zuwiderhandlungen auch ein erheblicher Imageschaden in der öffentlichen Wahrnehmung für unseren Verein entstehen.
Wir wünschen euch und euren Familien insbesondere für die kommenden Feiertage alles Gute, passt auf euch auf und bleibt gesund.
Bis bald.
Für den Vorstand der Landesgruppe Westfalen
Thomas Leyener