Im Dezember wurde mit Zustimmung des Zuchtausschusses durch den SV-Vorstand die Änderung der Corona-Notverordnung hinsichtlich des Zuchteinsatzes von Hündinnen beschlossen. Danach ist es nunmehr Eigentümern gestattet, ohne zuchtzulassende Prüfung und AD ihre Hündinnen belegen zu lassen. Die fehlenden Prüfungen müssen entsprechend nachgeholt werden.
Derzeit stellt sich die Problematik, dass Züchter ihre Hündinnen geplant zur IGP und anschließend zur Körung vorführen wollten. Die Einzelzuchtbewertung sollte sodann im Rahmen der Körung oder an einem Einzeltermin erstellt werden.
Aufgrund des SV-Lockdowns fielen die Veranstaltungen aus, die Züchter würden ihre Hündinnen dennoch gern gemäß der Möglichkeit durch die Corona-Notverordnung in die Zucht einbringen. Dies ist momentan nicht möglich, da die Hündinnen über 2 Jahre alt sind, keine zuchtzulassende Prüfung besitzen und demnach nach unseren Vorgaben der Corona-Notverordnung keine Einzelzuchtbewertung erhalten können.
Von daher hielt es der Vereinszuchtwart für sinnhaft und auch nötig, generell die Möglichkeit einer Einzelzuchtbewertung über 24 Monaten für die Dauer von 6 Monaten anzubieten.
Diese Möglichkeit sollte für Rüden und Hündinnen eingeräumt werden. Die Höchstbewertung von Hunden über 24 Monaten sollte dann aber analog einer Offenen Klasse bei der Bewertung „Sehr Gut“ liegen.
Änderung:
Abweichend von Ziffer 4.1.1., Satz 1, Absatz 4 der Zuchtordnung wird, solange aufgrund behördlicher Verbote ein Vorführen des Hundes auf einer Zuchtschau nicht möglich ist, eine vorläufige Zuchtbewertung von mindestens „gut“ bei einer Einzelabnahme durch einen Zuchtrichter des SV vergeben. Das Mindestalter des Hundes für die Einzelabnahme beträgt 17 Monate. Für Hunde ab 24 Monate (Gebrauchshundklasse) kann auf die Forderung des Ausbildungskennzeichens verzichtet werden, eine V-Bewertung ist jedoch ohne Nachweis des Ausbildungskennzeichens nicht möglich.
Die Einzelabnahme muss beim Zuchtbuchamt mittels Formular beantragt und von diesem genehmigt werden. Diese vorläufige Zuchtbewertung ist auf 6 Monate begrenzt und kann, sofern weiterhin ein Verbot für die Durchführung von Zuchtschauen besteht, auf Antrag an das Zuchtbuchamt verlängert werden. Nach Ablauf der Frist muss für den weiteren Zuchteinsatz eine Mindestzuchtbewertung „gut“ auf einer Zuchtschau des SV nachgewiesen werden.Bericht des Landesgruppenzuchtwartes für das Jahr 2020
Die Corona Pandemie hat uns, und das in allen Bereichen, einiges abverlangt. Der SV Vorstand hat kluge und nachvollziehbare Entscheidungen getroffen, damit nicht alles zum Erliegen kommt. Ich beziehe mich im Besonderen auf Entscheidungen im Zuchtsektor, welche Möglichkeiten eröffnet haben, Zuchtbewertungen, folgend Körungen und somit den Zuchteinstieg zu ermöglichen. Auch der Beschluss, Hündinnen ohne IGP oder ZAP Prüfung einen Zuchteinstieg zu ermöglichen, hat positive Resonanz gefunden. Die erforderlichen Vorgaben bezüglich Zuchteinstieg, IGP oder ZAP, sowie Zuchtbewertung erlangt auf einer Zuchtschau, sind nachholbar. Jegliche Kritik an diesen Beschlüssen ist entbehrlich. Die Corona Zeit erfordert eben anpassende Beschlüsse, damit nicht alles zum Erliegen kommt. Ich beziehe auch unseren LG Vorstand mit ein, der sorgsam und zielorientiert gearbeitet hat.
Zuchtschauen
Im Jahr 2020 wurden in unserer LG keine Zuchtschauen durchgeführt, selbst die traditionellen VDH Schauen in Dortmund konnten nicht ausgerichtet werden. Der Grund ist in fehlender Zustimmung der örtlichen Behörden, berufend auf Vorgaben der Landesregierung, zu sehen. Hieraus ist der Beschluss abzuleiten, dass die für Körung und Zuchteinstieg notwendige Zuchtbewertung, z.B. bei Körungen, direkt vor Ort vom Körmeister vergeben wird. Das war in allen Fällen problemlos und hat sich somit bewährt.
Körungen
Mein Dank gilt den ausrichtenden OGen für die korrekte Ausrichtung dieser Veranstaltungen, und das unter erschwerten Bedingungen und Auflagen. Ebenso mein Dank an die Körhelfer, die wie gewohnt alle Hunde fair und gleichmäßig gearbeitet haben, sowie dem Kollegen Uwe Sprenger für gewohnt umsichtige Beurteilung.
Zuchtgeschehen
Im Jahr 2020 wurde kein Praxisseminar Zucht ausgerichtet, geschuldet den Pandemiebedingungen. Zuchtwarte, bei denen eine Verlängerung der Lizenz erforderlich war, können insofern beruhigt sein, dass die Verlängerung automatisch zunächst in das Folgejahr übergegangen ist.
Den Züchtern ist es freigestellt worden, einen Zuchtwart für die Wurfbetreuung hinzuzuziehen oder nicht. Dieses, um Kontaktebeschränkungen bestmöglich umzusetzen.
Auch allen ID Beauftragten danke ich für ihren verantwortungsvollen Einsatz. Die Sportfreunde Josef Heyn, Manfred Kross und Dirk Paschedag haben im Berichtsjahr ihr Amt aufgegeben. Entsprechende Bezirke konnte ich mit Heike Kross und Felix Hense neu besetzen. In der Warteschleife befindet sich Sandra Mielchen, die leider derzeit erkrankt ist. Wir wünschen Sandra alsbaldige Genesung und alles Gute. Ich danke den ausgeschiedenen ID Beauftragten ausdrücklich für ihren jahrelangen Einsatz.
Allgemein
Die Zuchtanlagenprüfung (ZAP) zum erleichterten Zuchteinstieg wird in dem erwarteten Umfang noch nicht angenommen. Hier bedarf es offenbar noch einige Zeit zur Akzeptanzfindung.
Für die Verleihung eines Züchterabzeichens ist für 2020 kein Antrag eingegangen.
Unsere Landesgruppe verfügt derzeit nur noch über 2 Zuchtrichter und Körmeister. Daniela Thoring hat ihre landesinterne Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und ist vom LG Vorstand bereits für das nächste anstehende SV Richterseminar gemeldet worden.
Ich weise allerdings noch darauf hin, dass die gefassten Beschlüsse bezüglich erleichtertem Zuchteinstieg nur in Corona Zeiten gelten. Wenn Corona Geschichte ist, gelten wieder die bisherigen Vorgaben der entsprechenden Ordnungen.
Auf Auflistung von Zahlenmaterial habe ich verzichtet, da ich im Anhang die Statistik der SV-HG anhänge. Hier sehen Sie alle relevanten Zahlen und können sich so bestmöglich informieren.
Ich wünsche für 2021 allen Mitgliedern viel Erfolg und alles Gute, privat wie auch mit dem Deutschen Schäferhund.
Ihr
Norbert Scharschmidt
Statistik der SV-HG
! Achtung !
Der LG-Vorstand erinnert hiermit
höflichst an die Berichtspflicht der
OG-Amtsträger
zum Jahresende hin.
Eingang bitte bis zum
31.12.2023 beim
jeweiligen LG-Ressortleiter
Hier der Link zu den Online-Formularen
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Berichte bitte jeweils an:
OG-Vorsitzende:
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OG-Zuchtwarte:
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OG-Ausbildungswarte:
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OG-Jugendwarte:
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OG-Sport-Beauftragte:
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OG-RH-Beauftragte:
Danke für Ihre Mitarbeit.