Die Notwendigkeit der Änderung ergab sich aus der neuen Fassung der VDH-Zuchtordnung in § 8.3., der alle Rassehundezuchtvereine unterworfen sind.

Fassung Neu:

Zu Ziffer 3.1.1. Zuständigkeit der Ortsgruppenzuchtwarte

Sonderregelungen für den Einsatz von Zuchtwarten

Ein Wurf kann vom OG-Zuchtwart abgenommen werden, wenn dieser in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Züchter steht, allerdings nur, wenn der Zuchtwart und der Züchter nicht im gleichen Haushalt leben.

OG-Zuchtwarte dürfen ihre eigenen Würfe nicht selbst abnehmen. Sie dürfen auch keine Wurfabnahmen, Wurfbesichtigungen und Zuchtstättenbesichtigungen bei Eltern, Geschwistern, Kindern und Lebenspartnern durchführen.

Ist der OG-Zuchtwart gleichzeitig ID-Beauftragter, ist es möglich, dass bei einem Wurf beide Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen.

Ist der OG-Zuchtwart gleichzeitig der Deckrüdeneigentümer, ist die Wurfabnahme zulässig.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Zucht3

Für die Körung am 08.10.2022 in Recklinghausen-Hochlarmark unter Körmeister Uwe Sprenger und Lehrhelfer Fabian Uebbing
werden 2 Traingasmöglichkeiten angeboten. 

Sonntag 25.09.2022 um 10:00 Uhr

und

Mittwoch 05.10.2022 um 18:00 Uhr 

auf dem Gelände der OG Re-Hochlarmek, Karlstr. 81, 45661 Recklinghausen

Anmeldungen sind erwünscht. 

Kontakt über Heiner Isselhorst 0163/2476680 oder Dagmar Isselhorst 0177/3295898

Allgemein1
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