Sehr geehrte Damen und Herren,

am gestrigen Tage haben die Bundesregierung und die Länderregierungen erneut getagt und eine weitere Verlängerung der Maßnahmen des Teil-Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Deshalb müssen wir Sie leider darüber informieren, dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis einschließlich 07.03.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.

  • - Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
  • - Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
    (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)

(* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.

Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Setecki

ThomasLeyenerLiebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wir blicken zurück auf ein Jahr, dessen Verlauf wir uns nicht einmal ansatzweise haben vorstellen können als wir uns im Februar zur Delegiertentagung in Kamen getroffen haben.

Die Corona Pandemie legte über weite Strecken nicht nur unser wirtschaftliches Leben lahm, auch das gesamte Vereinsleben ist vor dem Hintergrund der sicherlich richtigen und gebotenen Beschränkungen der sozialen Kontakte untereinander über einen langen Zeitraum zum Stillstand gekommen.

Viele von uns haben Verluste hinnehmen müssen und leben in großer Sorge wie es beruflich weitergeht. Auch für unsere Ortsgruppen und für unsere Landegruppe besteht derzeit leider keinerlei Planungssicherheit wie es im Jahr 2021 weitergeht.

Nachruf "Kalli" Thesing
KalliThesing 

Am Sonntag, dem 17. Januar diesen Jahres, verstarb nach langer, schwerer Krankheit unser ID Beauftragter und langjähriger Vorsitzender der OG Coesfeld, Kalli Thesing aus Coesfeld.

Breits im jugendlichen Alter entdeckte er seine Liebe für den Deutschen Schäferhund und trat dann 1974, im Alter von 17 Jahren, sowohl der Ortsgruppe Coesfeld, als auch dem Hauptverein bei.

Sein Faible galt in erster Linie dem gesunden und triebstarken Gebrauchshund und so konnte er bereits 1980 das Hundeführersportabzeichen in Gold und schon 5 Jahre später das Große Hundeführersportabzeichen erringen.

Die Liebe zum Gebrauchshund spiegelte sich auch in seiner züchterischen Tätigkeit wieder. In seinem Zwinger „Vom Klinkenhagen“ wurden viele überdurchschnittlich veranlagte Hunde geboren.

Für die Landesgruppe Westfalen war er über einen langen Zeitraum zunächst als Tätowierer und danach als ID Beauftragter tätig.

In seiner Ortsgruppe Coesfeld war er seit fast 50 Jahre in vielfältiger Weise, angefangen vom Schutzdiensthelfer, bis hin zum Vorsitzenden und Körstellenleiter tätig und hat das Wohl der Ortsgruppe nie aus den Augen verloren.

Wir Alle wünschen seiner Frau Bärbel, seinen Kindern und der Familie in dieser schweren Zeit viel Kraft und Gottes Segen.

Kalli Thesing wird immer seinen Platz in unserer Landesgruppe Westfalen haben.

Für die Mitglieder und den Vorstand der Landesgruppe Westfalen

Thomas Leyener

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Die Corona Pandemie schränkt seit dem 16. Dezember 2020 nicht nur unser wirtschaftliches Leben wieder komplett ein, auch das gesamte Vereinsleben muss, vor dem Hintergrund der sicherlich richtigen und gebotenen Beschränkungen der sozialen Kontakte untereinander, wieder gänzlich eingestellt werden.

War es bis dato nach dem § 9 der Corona Schutzverordnung noch möglich individuell auf unseren Übungsplätzen zu trainieren, ist auch dies nun nicht mehr möglich.

Gem. § 9 der Corona Schutzverordnung ist bis vorerst zum 10. Januar 2021 sowohl auf öffentlichen, als auch auf privaten Sportanlagen eine wie auch immer geartete Nutzung unzulässig.

Zulässig ist ausschließlich, in gewissen Zeitabständen auf dem Vereinsgelände nach dem Rechten zu sehen.

Wir können euch nur empfehlen, sich strikt an diese Vorgaben zu halten, da ansonsten gegebenenfalls empfindliche Bußgelder verhängt werden können. Darüber hinaus würde bei Zuwiderhandlungen auch ein erheblicher Imageschaden in der öffentlichen Wahrnehmung für unseren Verein entstehen.

Wir wünschen euch und euren Familien insbesondere für die kommenden Feiertage alles Gute, passt auf euch auf und bleibt gesund.

Bis bald.

Für den Vorstand der Landesgruppe Westfalen

Thomas Leyener

ThomasLeyener

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