Unsere Landesgruppe war vertreten durch die Delegierten Henning Setzer, Gregor Wichmann, Walter Hoffmann, Norbert Scharschmidt, Udo Wolters und Uwe Sprenger.
Nach der Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes, des Hauptgeschäftsführers und der Ressortleiter, der Bekanntgabe des Geschäftsabschlusses für 2009, und dem Bericht der Rechnungsprüfer wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Klarstellend wurde ausgeführt, dass der Bundeszuchtwart Reinhardt Meyer entgegen kursierenden Gerüchten nach wie von im Amt ist.
Sodann beschäftigte sich das Gremium mit den zu dieser Versammlung eingegangenen Anträgen, wobei die wesentlichen Entscheidungen waren:
- Mitglieder des SV dürfen keinem rassegleichen Konkurrenzverein angehören, gleichgültig, ob dieser Mitglied des VDH ist, oder vom VDH anerkannt wird.
- Die turnusgemäßen Wahlen finden ab dem 01.01.2011 wieder anlässlich einer regulären Bundesversammlung statt, so dass – wie beispielsweise in diesem Jahr – nicht zwei Versammlungen in einem Jahr stattfinden müssen.
- Der Wahlschlüssel für die Bundesdelegierten wurde dahin geändert, dass zukünftig auf jeweils 900 ( bisher 1000 ) angefangene SV-Mitglieder einer LG ein Delegierter entfällt.
- Durch die Einführung des Richterehrenrates erforderliche, redaktionelle Änderungen der Satzung und Ordnungen wurden beschlossen.
- Die Altersgrenze für Richter bleibt mit 70 Jahren bestehen.
- Richteranwärter kann wie bisher werden wer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Das Höchstalter für die Zulassung bleibt beim 50. Lebensjahr.
- Ein Vorschlag des Vorstandes zum Wahlmodus der Mitglieder dieses Ehrenrates begegnete in der Diskussion durchgreifenden, juristischen Bedenken, so dass der Vorstand diesen Antrag zurücknahm, und auf der diesjährigen Dezemberversammlung einen neuen Vorschlag präsentieren wird.
- Die bisher bestehende Möglichkeit für eine hochtragende Hündin eine Körverlängerung von einem Jahr zu erhalten, besteht nicht mehr.
- Es erfolgten umfassende Änderungen der Ausbildungs – und Berufungsgrundsätze für Agility- und Obediencerichter, die im Wesentlichen eine Anpassung dieser Regelungen an die diesbezüglichen VDH-Ausbildungsgrundsätze darstellen.
- Alle inländischen SV-Richter werden mit Chip-Lesegeräten ausgestattet, wobei der SV 50% der Kosten trägt.
- Rüden bis zu einem Alter von vier Jahren können anlässlich der Bundessiegerzuchtschau am Nachkommengruppenwettbewerb teilnehmen, wenn mindestens zehn Nachkommen vorgestellt werden können.
- Der erst in 2009 gefasste Beschluss über das Teilnehmerkontingent zur Bundessiegerprüfung über den Universalsiegerwettbewerb wurde ausgesetzt, und zur weiteren Bearbeitung in den Ausbildungsausschuss verwiesen.
Alle vorgenommenen Änderungen der Satzung und Ordnungen werden nochmals detailliert in der SV-Zeitung veröffentlicht.
Bedauerlicherweise konnten die FCI-Gremien die den Langstockhaarhund betreffende Änderung des Rasse - Standard noch nicht beschließen, da entsprechende Tagungen aufgrund der “Vulkanaschewolke“ verlegt werden mussten.
Voraussichtlich können daher unsere Langstockhaarhunde erst mit Beginn des neuen Jahres auf Zuchtschauen ausgestellt und zur Zucht zugelassen werden.
Nach zwei interessanten, aber auch sehr viel Konzentration fordernden und arbeitsreichen Tagen, endete die Versammlung am Sonntag gegen 14.30 Uhr.
Uwe Sprenger, LG-Schriftwart