Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Regelung, laut welcher zur
Ankörung ein anerkannter ED-Befund nachgewiesen werden muss, für alle in
Deutschland zur Körung vorgeführten Hunde gilt. Die Regelung gilt auch,wenn der
betreffende Hund nicht in das Zuchtbuch des SV eingetragen ist und der Eigentümer
seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat.