Der Beschluss der AZG vom 2. März 2007 (veröffentlicht in der Ausgabe der SVZeitung
Juli 2007),wonach ab 1.1.2008 zu termingeschützten Prüfungen nur noch Hundeführer
zugelassen sind, die den Nachweis erbringen, bereits bei einem prüfungsberechtigten
VDH-Mitgliedsverband (AZG-Verein) selbst eine Begleithundprüfung abgelegt zu
haben, wird zunächst ausgesetzt, bis entsprechende nähere Auslegungen /
Veröffentlichungen durch die AZG erfolgen.