Wichtige Änderungen zum
Antrag auf Schutz eines Zwingernamens
Antrag auf Übertragung eines Zwingernamens
Ab dem 01.01.2010 ist für den Schutz eines Zwingernamens sowie auch bei der Übertragung eines Zwingernamens Voraussetzung, dass die Sachkunde des Bewerbers sowie die Eignung der Zuchtstätte vom zuständigen Ortsgruppen-Zuchtwart geprüft und bestätigt wurde.
Eignung der Zuchtstätte
Die Eignung der Zuchtstätte ist vom OG-Zuchtwart anhand der VDH-Mindestanforderung an die Haltung von Hunden zu überprüfen. Die VDH-Mindestanforderung finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Service/Download-Informationen-Verschiedene als PDF-Datei.
Sachkunde des Bewerbers
Die Sachkunde eines Bewerbers ist vom OG-Zuchtwart zu prüfen. Besitzt ein Bewerber bereits eine gültige Zuchtwartelizenz, so muss die Sachkunde nicht mehr überprüft werden.
Bei Bewerbern, die keine gültige Zuchtwartelizenz besitzen, muss der OG-Zuchtwart die Sachkunde anhand des Fragenkataloges zur Züchterprüfung überprüfen. Hierzu werden vom OG-Zuchtwart beliebig 35 Fragen ausgesucht und abgefragt. Um die Züchterprüfung zu bestehen, müssen mindestens 70 % der 35 Fragen richtig beantwortet werden.
Den Bewerbern steht die Sachkundeprüfung für Züchter zur Vorbereitung auf unserer Homepage unter www.schaeferhunde.de in der Rubrik “SV-Akademie / Prüfungen” zur Verfügung.
Hier der Link: http://www.schaeferhunde.de/site/index.php?id=248&L=%22onfocus%3D%22blurLink%28this
Dem Antrag auf Schutz eines Zwingernamens sowie dem Antrag auf Zwingernamenübertragung kann nur stattgegeben werden, wenn dieser vom OG-Zuchtwart unterschriftlich bestätigt worden ist.
Bei Bewerbern, die keiner SV-Ortsgruppe angehören, muss sowohl die Eignung der Zuchtstätte als auch die Überprüfung der Sachkunde durch den LG-Zuchtwart bzw. einer vom LG-Zuchtwart beauftragten Person erfolgen. Die Bestätigung auf dem Antrag muss ebenso durch den LG-Zuchtwart bzw. einer vom LG-Zuchtwart beauftragten Person erfolgen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefonnummer: 0821 74002-77 zur Verfügung.