Neuer Beschluss des VDH Vorstands, alle Prüfungsordnungen betreffend (02/11)

Überarbeitung des Beschlusses aus 2010, gültig ab 01.01.2011

der VDH-Vorstand hat sich in seiner Sitzung am 28./29. Januar 2011 erneut mit der o.a. Thematik befasst und mit Datum 14.02.2011 folgende Überarbeitung veröffentlicht:

Der seinerzeitige Beschluss aus der Vorstandssitzung am 18. Juni 2010 wurde wie folgt abgeändert:

Der Vorstand beschließt:

Nicht zugelassen sind Hündinnen in der Zeitspanne 21 Tage nach dem Belegen (Decktag) bis drei Monate nach dem Werfen (Wurftag).

In der Zeitspanne nach obiger Definition gilt ein Zulassungsverbot der Mutterhündin zu Prüfungen.

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