Am 28.+29.05.2011 fand in Bad Arolsen die diesjährige SV Bundesversammlung statt.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Absegnung der neuen FCI Prüfungsordnung und ein Antrag zur Einführung der neuen IPO-ZTP als Zucht- und Körvoraussetzung.
In sachlicher Atmosphäre wurde die Tagesordnung abgearbeitet. Erfreulich war, dass es in dieser Tagung wirklich um unseren Hund ging.
Die wichtigsten Beschlüsse in Kürze:
- Der SV Vorstand wurde einstimmig entlastet.
- Die Herren Leyener und Flender wurden zu Kassenprüfern gewählt.
- Bei der Wahl zur Besetzung des Verbandsgerichtes Ost konnte sich die Versammlung nicht auf die vorgeschlagenen Personen einigen. Das Verbandsgericht ist somit aktuell nicht besetzt.
- Die Bundesversammlung hat beschlossen, dass aus dem Gebrauchshundregister ein Anhangregister wird. Innerhalb dieses Anhangregister können die dort aufgenommenen LSTH DSH, unter Einhaltung der Zuchtvoraussetzungen (HD, ED, Prüfung) zur Zucht eingesetzt werden. Erst in der vierten Generation werden dann diese Nachkommen im SV-Zuchtbuch Aufnahme finden.
- Ab dem vollendeten 10. Lebenjahr dürfen Hündinnen nicht mehr zur Zucht verwendet werden.
- Die Anträge unserer Züchter auf Ausstellung von Ahnentafeln für einen Wurf sind müssen spätestens 4 Wochen nach Kennzeichnung der Welpen mit Mikrochip lückenlos in der SV-HG vorliegen.
- Die Versammlung hat den Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss Beschluss zur Kenntnis genommen, dass ab 2012 für jeden vorgeführten Hund im Bereich Prüfung, Schau und Agility eine Berarbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 € fällig wird. Die HG wird die Ortsgruppen mit den fälligen Gebühren belasten.
- Ab der Körsaison 2012 werden die Körklassen abgeschaft.
- Nach reiflicher Diskussion hat die Versammlung der FCI Prüfungsordnung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2012 bei einer Enthaltung zugestimmt.
- Eine rege Diskussion gab es um einen Antrag in dem die IPO-ZTP (Bestandteil der neuen FCI PO) als Zucht und Körzulassung beschlossen werden sollte. Die Bundesversammlung hat sich einstimmig für die Einführung einer SV eigenen SV-ZTP entschieden, wobei die Versammlung als minimal Anforderung und Grundlage die IPO 1 Prüfung (Fassung 01.01.2012) festgelegt hat. Änderungen an der SV-ZTP werden somit ausschließlich durch unsere Bundesversammlung mit 2/3 Mehrheit möglich sein. Ein Arbeitsauftrag der Versammlung an den SV-Vorstand besagt, dass nach Möglichkeiten gesucht werden soll um die SV-ZTP noch effektiver zu machen.
Alles in Allem kann man sagen, dass an diesem Wochenende viele richtungsweisende Entscheidungen gefällt wurden, die von den Delegierten allesamt zum Wohle unseres Hundes einer Entscheidung zugeführt wurden.
Udo Wolters