Der amtierende Zuchtrichter hat ein Attest (Genanalyse der Haarvarietät) anzuerkennen, das von einem zugelassenen Labor stammt.
Im Zweifelsfall (ohne vorliegende Genanalyse) wird der Hund auf der Zuchtschau nicht bewertet !
Ansonsten gelten die vorgegebenen Kriterien des Rassestandards für alle Haarvarianten.
Norbert Scharschmidt
LG-Zuchtwart