Die Regelung bei Prüfungen, wonach die Hündinnen ab dem 21. Tag nach dem Belegen nicht mehr vorgeführt werden dürfen, greift nicht bei Zuchtschauen und Körungen. Dort können die Hündinnen bis zum 42. Tag der Trächtigkeit vorgeführt werden. Säugende Hündinnen können vorgeführt werden, wenn zwischen Wurftag und Veranstaltungstermin mehr als 42 Tage liegen.