Wichtiger Hinweis für alle Körorte:

 

Der Landesgruppen-Vorstand hat folgenden Beschluss gefasst:

Ortsgruppen, deren insoweit verpflichtete Vorstandsmitglieder keinen Jahresbericht abgeben, sowie Ortsgruppen, die ab 2013 keinen zertifizierten bzw. einen solchen durch Bestandschutz gleichstehenden Zuchtwart haben, werden darauf hingewiesen, dass dieser Umstand binnen eines Jahres zu beseitigen ist. Sollte vorgenanntes keine Beachtung finden, werden diese Ortsgruppen bei der Vergabe der Körorte nicht mehr berücksichtigt.

 

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