IPO-R die neue Prüfungsordnung für Rettungshunde
Großes Interesse bestand anlässlich der Vorstellung der ab 01.01.2019 gültigen neuen Prüfungsordnung für den Rettungshundesport. Lange mussten die RH-Sportler auf die Freigabe warten. In den sozialen Medien wurde viel diskutiert und kritisiert. Zugegeben, dass jetzt bereitgestellte Werk braucht ein wenig intensiveren Umgang um die Anforderungen, wie sie in den einzelnen Sparten und Stufen verlangt werden, zu verstehen. Einiges ist ganz neu aufgestellt, andere Bereiche sind jetzt klarer definiert. Aus der Einsteigerprüfung RH-E oder auch im SV als RH-1 besser bekannt wird jetzt die RH-V. Das V steht für Vorprüfung. Sie muss jetzt in jeder Sparte vorab erbracht werden. Das bedeutet, erst ist bestandene RH-V in z.B. Fläche zu absolvieren und dann kann die Stufe A in Fläche angegangen werden. Eine weitere Hürde ist zu nehmen. Bevor in der jeweiligen Sparte in der Stufe B gestartet werden kann, muss zweimal die Stufe A mit der Note „gut“ bestanden sein. Neu eingeführt ist die Sparte „Mantrailing“. Damit entfallen alle bisher im FCI / VDH oder SV-Bereich vorhandenen Prüfungen in dieser Sparte.
Übergangsregelung: Wichtig zu wissen, alle die in 2018 in einer Sparte die A-Stufe mit gut bestanden haben, haben die Voraussetzung zum Start in die Stufe B erlangt. Gleiches gilt, wenn man in 2018 in irgendeiner Stufe die RH-E/-1 bestanden hat, kann man beliebig in jeder Sparte in Stufe A starten.
Noch eine wichtige Änderung. Künftig müssen sich alle IGP-Richter, die eine RH-V Prüfung abnehmen wollen, einer Schulung unterziehen. Aus zeitlichen Gründen kann innerhalb unserer LG diese Schulung erst im Juni stattfinden. Auch hierzu gilt sicherlich eine Übergangsregelung, denn das Prüfungsgeschehen ist für dieses Jahr weitestgehend durchterminiert.
SV-seitig gibt es eine Anlage und Ergänzung zur IPO-R unter dem Punkt 2.4.1 Prüfungsanlage UO/GW. Hierin sind die Bringgegenstände genau definiert und zu dem Gerät „Schaukel“ gibt es zur Vermeidung von Verletzungen Einschränkungen bezüglich der Beweglichkeit.
Bedauerlich, dass es nicht gelungen war, die IPO-R im Taschenformat in die SV-Prüfungsordnung zu integrieren. Es wäre wünschenswert, wenn hier noch nachlegt würde. Zurzeit bleibt uns nur der Download aus dem Internet.
Herzlichen Dank an die OG Bochum-Querenburg, die in gewohnter Weise für das Wohl und die Trainingsmöglichkeiten im praktischen Teil des Tages gesorgt hatte.
Allen viel Spaß und Freude mit unseren geliebten Vierbeinern.
Werner Schlinkert
LG-Beauftragter für das Rettungshundewesen im SV