Liebe Sportsfreunde,

die NRW Landesregierung lässt den Trainingsbetrieb auf unseren Übungsplätzen wieder zu, wie der Text weiter unten aufzeigt.

Die grundsätzlichen Auflagen zur Haltung von Abstand, Masken etc. gelten nach wie vor. Es ist ein Mindestabstand von 5m einzuhalten. Auch beim Schutzdienst ist dieser Abstand unbedingt einzuhalten. Es dürfen auch nur Personen aus einem Hausstand zusammen mit einer weiteren Person trainieren.

Es ist für die Ortsgruppen empfehlenswert, einen Trainingsplan aufzustellen, den z.B. online auszuhängen, damit jeder einsehen kann, wer wann trainiert. Über doodle sind solche Absprachen durchaus möglich und können dann online gestellt werden.

Originaltext auf der Seite der Landesregierung:

Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig

Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel (siehe weiter unten).

Freizeitsport im Freien

Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.

Quelle: Anpassung der Coronaverordnungen | Das Landesportal Wir in NRW

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