Durch die anhaltende Pandemie ist es noch nicht absehbar, ab welchem Zeitpunkt wieder reguläre Wesensbeurteilungen durchgeführt werden können.
Nach vielen Anfragen aus der Mitgliedschaft zu den ausgefallenen Wesensbeurteilungen gilt weiterhin:
Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die von vornherein in diesem Zeitraum eine Sondergenehmigung benötigt hätten.
Im Antrag auf Sondergenehmigung an die HG reicht der Hinweis auf die Corona Pandemie.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Udo Wolters
Beauftragter der LG für Wesensbeurteilungen