Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
ab der kommenden Woche ist es erfreulicherweise wieder erlaubt in einem begrenzten Rahmen auf unseren Übungsplätzen zu trainieren.
Grundlage hierfür ist der geänderte § 4 der ab Montag geltenden Coronaschutzverordnung. Hiernach ist ein kontaktloser Freizeit-und Breitensport möglich.
Voraussetzungen sind:
Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Es sollte zu jeder Übungsstunden eine Liste der anwesenden Personen erstellt werden.
Jede Ortsgruppe handelt eigenverantwortlich und muss die Zulässigkeit des Übungsbetriebes zunächst mit der örtlichen Ordnungsbehörde abstimmen.
Wir als Landesgruppenvorstand sind nicht berechtigt eine wie auch immer geartete Genehmigung zur Aufnahme des Trainingsbetriebes zu erteilen.
Wir empfehlen aber die Gruppengröße an die Größe des Ausbildungsplatzes anzupassen d.h. eine Person pro 10 qm.
Jeder der Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen.
Es bestand mindestens zwei Wochen vor der Teilnahme am Übungsbetriebes kein Kontakt zu einer infizierten Person
Das Tragen eines Mund-und Nasenschutzes wird empfohlen. Dieser kann aber während des Trainingsbetriebes abgenommen werden.
Sämtliche Körperkontakte müsse vermieden werden.
Wir empfehlen euch dringend die genannten Vorgaben sowie die zusätzlichen Vorgaben der örtlichen Ordnungsbehörde zu befolgen.
Soweit Fragen bestehen, könnt ihr uns jederzeit anrufen. Bis bald, passt auf euch auf und bleibt gesund.
Für den Vorstand der Landesgruppe Westfalen.
Grüße an alle
Thomas Leyener