Aktueller Hinweis - Corona-Virus / Veranstaltungen im SV
- Alle Veranstaltungen innerhalb des SV werden bis einschließlich 30.04.2020 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben.
- Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (Im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.)
- Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die von vornherein in diesem Zeitraum eine Sondergenehmigung benötigt hätten.) - Es wird den Vorständen der Landes- und Ortsgruppen eindringlich dazu geraten, sofern behördliche Anordnungen der Länder und Kommunen dies nicht sowieso schon vorsehen, den Übungsbetrieb sowie nicht notwendige Zusammenkünfte der Mitglieder ebenfalls bis zum Ende April auszusetzen.
Beachten Sie bitte auch die jeweiligen Veröffentlichungen betreffend Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommunen und halten Sie im Einzelfall Rücksprache mit den zuständigen Behörden. - Die Deutsche SV-Jugend und Juniorenmeisterschaft 2020 (30.05.2020 - 01.06.2020) in Heek (LG Westfalen) muss leider abgesagt werden.
Vor dem Hintergrund der dann aktuellen Situation Ende April wird entschieden, inwieweit eine Verlängerung der Aussetzung von weiteren Veranstaltungen auf Ortsgruppen-, Landesgruppen- und Bundesebene erfolgen muss.
Wir bedauern außerordentlich, Ihnen für den Zeitraum ab Mai 2020 keine konkreten Planungen anbieten zu können, dürfen Ihnen aber versichern, dass innerhalb des SV-Vorstandes zwischenzeitlich eine ständige und, den Umständen nach, möglichst aktuelle und umfassende Bewertung der jeweiligen Situation vorgenommen wird.
Wir danken für Ihr Verständnis, dass diese einschneidenden Maßnahmen in der aktuellen Situation den einzigen Weg darstellen, um den Schutz der Mitglieder und deren Angehörigen zu gewährleisten und die behördlich veranlassten Maßnahmen flankierend zu begleiten, um zu einer Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus bundesweit beizutragen.