Wir freuen uns, im Rahmen der LGA am Samstag den 24.08.2019 zum ersten Mal in der LG-Westfalen die neue SV-Zuchtanlagenprüfung in der Praxis zu präsentieren.
Ab 14:30 Uhr am kommenden Samstag haben Sie im Sportpark-Nord in Ahlen die Möglichkeit, die moderierte Vorführung von Nasenarbeit in der Variante „Stöbern“, Gehorsam und Verteidigungsübungen live zu erleben.
Die in der LG zugelassenen Beurteiler für ZAP Egon Baumgart, Paul Pankoke und Udo Wolters stehen nach der Vorführung gerne für Fragen und Anregungen rund ums Thema „ZAP im SV“ zur Verfügung.
Ein herzlicher Dank gebührt den beiden Hundeführerinnen Claudia Koch und Kira Albers, die ihre Hunde vorführen.
Info zur ZAP:
Einhergehend mit der Einführung der ZAP hat der SV, erstmalig in der SV-Geschichte, eine eigenständige Prüfungsordnung entwickelt, die alternativ zur FCI-Prüfungsordnung (IGP) für den Züchter einen zweiten Weg zur Zuchtzulassung bietet.
Die ZAP dient dem SV als zuchtrelevante Überprüfung der Gebrauchshundeeigenschaften und besteht aus den Teilbereichen
Wesensbeurteilung (im Alter vom 9. bis noch nicht 13 Monaten)
Ausdauerprüfung AD (nach SV-Prüfungsordnung oder I-AD, Mindestalter 16 Monate)
Zuchtanlagenprüfung ZAP (Mindestalter 18 Monate)
Der Arbeitsteil der ZAP gliedert sich in die Bereiche Nasenarbeit, in den vom Hundeführer wählbaren Varianten Fährten- oder Stöberarbeit, Gehorsams- und Verteidigungsübungen.
Teilnehmen können alle Schäferhunde, die am Tag der Prüfungsveranstaltung das vorgeschriebene Alter von 18 Monaten erreicht haben. Voraussetzung zum Start ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer Wesensbeurteilung und eine bestandene Ausdauerprüfung.
Die ZAP kann im Rahmen unserer termingeschützten Ortsgruppenprüfungen abgenommen werden, wenn der jeweilige Beurteiler für die Beurteilung der ZAP zugelassen ist.
Für die LG-Westfalen zugelassene Beurteiler für ZAP sind Egon Baumgart, Paul Pankoke und Udo Wolters.
Link zum Infofilm zur SV-Zuchtanlagenprüfung
Udo Wolters
LG-Ausbildungswart