Anfang 2017 haben wir nach einjähriger Ausbildungsphase drei neue Lehrhelfer berufen. Durch Veränderungen sollen zum Jahresende weitere drei Lehrhelfer in die einjährige Ausbildungsphase aufgenommen werden.

Die LG Westfalen freut sich auf viele Bewerbungen für diese interessante Aufgabe. Lehrhelfer werden auf vielen LG-Veranstaltungen zum Einsatz kommen. Nicht nur als Helfer im Schutzdienst, sondern z.B. auch als Fährtenleger.
f LH Tagung Teilnehmer 2018

Aufgaben

Der Lehrhelfer unterstützt die Arbeit der Ressortverantwortlichen des Landesgruppenvorstandes insbesondere durch folgende Tätigkeiten:

  • als Referent oder als Helfer im Schutzdienst bei Schulungsmaßnahmen der Landesgruppe;
  • als Helfer im Schutzdienst bei Leistungsveranstaltungen der Landesgruppe;
  • als Helfer im Schutzdienst bei Körungen.
  • Bei besonderer Eignung kann ein Lehrhelfer als Helfer im Schutzdienst für Veranstaltungen des Hauptvereins oder für Leistungsveranstaltungen angeschlossener WUSV-/ VDH-Mitgliedsvereine eingesetzt werden
  • Für mögliche Auslandseinsätze finden die Regelungen analog der Freigabe für SV-Richter Anwendung.

Voraussetzungen / Bewerbung

Wir erwarten von jedem Bewerber ein formloses Anschreiben mit einer kurzen Begründung, warum der Kandidat für dieses Amt besonders geeignet ist. Darüber hinaus ist dem Schreiben ein tabellarischer Lebenslauf sowie ein Foto beizufügen. Es sind die beruflichen wie auch hundesportlichen Aspekte zu berücksichtigen.

Voraussetzung für die Bewerbung ist die erfolgreiche Teilnahme am OG Helfer Seminar in der LG Westfalen.

Interessenten für die Tätigkeit als Lehrhelfer der Landesgruppe müssen volljährig sein.

Den Bewerbungsunterlagen ist beizufügen:

  • eine schriftliche Empfehlung durch eine Ortsgruppe oder durch ein Mitglied des LG-Vorstandes;
  • der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Ortsgruppe;
  • der Nachweis einer gültigen Übungsleiterlizenz (sollte diese zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegen, so muss diese innerhalb des ersten Jahres der Berufung zum Lehrhelfer nachgeholt werden);
  • der Nachweis über das erfolgreiche Ausbilden und Vorführen von mind. einem Deutschen Schäferhund bis zur IPO 1 (es zählen ausschließlich selbst ausgebildete Hunde);
  • die schriftliche Erklärung über die Anerkennung der Richtlinie „Tätigkeit als Lehrhelfer";

Der Bewerber hat seine körperliche Fitness und gute Motorik im Rahmen einer Überprüfung durch den Landesgruppen-Ausbildungswart oder eine, von der Landesgruppe, beauftragte Person nachzuweisen.

Die charakterliche Eignung des Bewerbers ist zwingende Voraussetzung. Der Bewerber hat ein aktuelles Führungszeugnis unmittelbar nach der Entscheidung des LG-Vorstandes zur Berufung als Lehrhelfer-Anwärter vorzulegen. Bitte noch nicht der Bewerbung beifügen.

Entscheidung des LG-Vorstandes

Am 01. September findet in der OG Castrop-Rauxel ein erweiterter OG-Helfer-Workshop statt. Es wäre von Vorteil, wenn Interessenten sich an diesem Tag aktiv einbringen.

Im Januar 2019 wird dann nach öffentlicher Sichtung der Bewerber die Entscheidung durch den LG Vorstand getroffen. Folgender Ablauf ist festgelegt:

Begrüßung durch LG-Ausbildungswart Udo Wolters, Moderation der Sichtung Paul Pankoke.

Kurzvorstellung der Bewerber (max. 2 Min. pro Bewerber) im Plenum.

Theorie-Test - Übergabe der Übungsleiter-Fragebögen an die LH-Anwärter. Ausarbeitungszeit max. 10 Min. Auswertung der Übungsleiter-Fragebögen.

Die Bewerber haben dann ein gelostes Thema nach 10-minütiger Vorbereitung dem Plenum in einer 10-minütigen Präsentation zu erläutern. Eine Befragungsrunde an die LH-Anwärter aus dem LG-Vorstand und aktiven Lehrhelfern der LG schließt sich dem an.

Im Anschluss erfolgt der praktische Teil nach Auslosung der Startreihenfolge. Dieser besteht aus der prüfungsmäßigen Helferarbeit von 2 Hunden nach IPO3, die jeder Bewerber mitbringt. Die Hunde werden den LH zugelost.

Eine Einweisung der LH-Anwärter für den Schutzdienst erfolgt vorher. Es wird später bewertet, wie der Helfer die praktische Arbeit und die Hinweise zur Helferarbeit umsetzt.

Eine vertrauliche Abstimmungsrunde des LG-Vorstandes und der amtierenden Lehrhelfer zu den Bewerbern schließt sich der praktischen Arbeit an. Die Entscheidung fällt im LG-Vorstand.

Berufung durch den Landesgruppenvorstand

Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von mindestens einem Jahr als „Lehrhelferanwärter" und wird in dieser Zeit von einem LG-Ressortverantwortlichen bzw. aktiven Lehrhelfer begleitet.

Während dieser Zeit muss der Lehrhelferanwärter

  • an mindestens einer Schulung zum Erwerb der Übungsleiterlizenz teilgenommen haben und dort im praktischen Schutzdienstteil als Helfer eingesetzt worden sein;
  • bei den von der LG angebotenen Schulungen für LH-Anwärter mitarbeiten.
  • die von der LG vorgegebenen Pflichttermine wahrnehmen.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen und bei entsprechender Eignung kann der Bewerber durch den Vorstand der Landesgruppe nach frühestens einem Jahr zum „Lehrhelfer" ernannt werden.

Die Berufung zum Lehrhelfer ist jeweils auf ein Jahr befristet und wird vom Vorstand der Landesgruppe durch den stellv. LG–Ausbildungswart jeweils jährlich verlängert. Eine Verlängerung wird im Lehrhelferausweis durch Sichtvermerk dokumentiert.

Die Berufung zum Lehrhelfer kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, durch Beschluss des Landesgruppenvorstandes mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Ehrenamt

Die Ausübung der Tätigkeit als Lehrhelfer erfolgt ehrenamtlich.

Lehrhelfer haben für die offiziellen Einsätze Anspruch auf Vergütung der Helfertätigkeit. Sie erhalten: Fahrtkosten, evtl. Übernachtung und Tagegeld nach gültigem Spesensatz.

Dem Lehrhelfer ist es untersagt,

  • einer entgeltlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit der Vermittlung von Hunden nachzugehen;
  • einer gewinnorientierten Tätigkeit im An- und Verkauf von Hunden, ausgenommen hiervon sind Hunde aus der eigenen Zucht und Hunde, die länger als 12 Monate im Eigentum des Lehrhelfers standen, nachzugehen;
  • bei einem Einsatz als Schutzdiensthelfer auf überregionalen Veranstaltungen, auch als Hundeführer in dem Wettbewerb tätig zu sein;
  • Hunde, die er selbst ausgebildet hat, auf einer Körung im Schutzdienst zu arbeiten.

Es gelten die Bestimmungen "Richtlinien zur Tätigkeit als Lehrhelfer" des SV.


Bewerbungen bitte bis zum 01.10.2018 per E-Mail an den LG Vorstand


Paul Pankoke

Schulstr. 13

48249 Dülmen

Tel. 02548/452

Mobil 015114729520

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