Kurz-Zusammenfassung der Ergebnisse zur Bundesversammlung
Die Berichte wurden zur Aussprache gestellt. Danile Strazzeri hat seinen Bericht mit einer persönlichen Erklärung ergänzt. Er entschuldigte sich für die Unruhe um die Bewertung des Schutzdienstes auf der BZS 2025. Die Richterleistung entsprach auch nicht seinem persönlichen Anspruch. Er hat bis zum Abschluss des Verfahrens alle überregionalen Richterämter ruhen lassen.
Björn Bröker bedankte sich für die 11 Jahre Zusammenarbeit im Vorstand als Sportbeauftragter und bei allen, die mit ihm zusammengewirkt haben und trat als Sportbeauftragter zurück. Roswith Dannenberg bedankte sich ebenfalls bei ihm für die gute Arbeit.
Bei der Aussprache des Kassenberichts wurde auf die Änderung der Geld-Anlagen hingewiesen und diese bemängelt. Es ging auch um das Verfahren in diesem Zusammenhang gegen die Präsidentin und Vereins- und Wirtschaftswart. Roswitha Dannenberg hat auf die vielen Diskussionen auch im VWA hingewiesen, in dem das Thema intensiv besprochen wurde. Es kamen auch noch Hinweise zum Umgang mit Anträgen, die nicht behandelt worden sein sollen. Am Ende wurden so gegenseitige Positionen ausgetauscht. Uwe Sprenger hat beteuert, dass er immer zum Wohl des Vereins gehandelt zu haben und in unsicheren Zeiten hat der Vorstand das Vermögen des Vereins gesichert. Der Jahresabschluss wurde angenommen.
Die Rechnungsprüfer informierten im Detail über die Vorgehensweise und Ergebnisse. Ich habe nach der Vergleichbarkeit der Jahre gefragt, die durch die Neuzuordnung der Personalkosten schwierig ist. Auch die Prozesse müssen weiter optimiert werden. Eine Übersicht der Veranstaltungsergebnisse war ebenfalls so nicht greifbar. Diese wird nachgereicht. Nachgereicht wird ebenfalls die Frage nach den Kosten, die durch die häufigen Präsenztage von Roswitha Dannenberg in der HG hervorgerufen werden. Nach der Diskussion um die Finanzen und Bericht der Rechnungsprüfer stimmten 65% der Delegierten für die Entlastung des Vorstandes.
Zur Wahl für die Rechnungsprüfer 2026 stellten sich Patrick Müller und Otto Janner zur Verfügung, die auch gewählt wurden. Ersatz-Rechnungsprüfer ist Horst Janssen.
TOP 4 Wahlen
Ergänzungswahl des Sportbeauftragten Frank Heldt aus der LG13. Er war und ist als Schutzdienst-Helfer, Ausbildungswart, Sportbeauftragter in der LG bzw. OG. Er erreichte 52 Ja Stimmen (74 abgegebene Stimmen) und wurde damit zum Sportbeauftragten gewählt.
TOP 5 Anträge
Richterordnung:
SV Vorstand hat im letzten Jahr auf der BV einen Entwurf einer neuen Richterordnung eingebracht. Der SV ist mehrfach vom VDH ermahnt worden, die RO anzupassen, da das bisherige Regelungswerk nicht kompatibel ist zu den Ordnungen des VDH ist. Damals wurde die Neufassung abgelehnt und in eine Arbeitsgruppe verwiesen. Da der Vorstand den Antrag eingebracht hat, hat er die Mindest- und Höchstaltersgrenze noch nach Arbeitsende der Arbeitsgruppe verschoben.
Die 75-Jahre Regelung wurde intensiv diskutiert. Als Argument wurde, genannt, dass der Richternachwuchs nicht so groß sei, wie die Notwendigkeit zur Besetzung aller Richteranfragen. Auf der anderen Seite gibt es einen Beschluss, dass die 70-er Regelung gilt. Am Ende wurde beschlossen, dass die Richtertätigkeit weiter mit 70 Jahre endet. Der Antrag lautete auf 75 Jahre und wurde mit 52% (40 zu 36) dafür abgelehnt, da hier die 2/3 Mehrheit nicht erreicht wurde.
Darüber hinaus wurde ein Antrag zur Modifizierung gestellt, dass nicht 30, sondern 25 Hunde in IGP zu bewerten sind und darüber hinaus sollte auch eine Aufnahme von UPR, SPR und FPR erfolgen. Als Ergebnis wurde 61% ja-Stimmen gezählt, die aber die notwendige 2/3 Mehrheit nicht erreicht hat.
Der Antrag, für den Zuchtbereich das Mindestalter von 25 Jahre auf 30 zu ändern, wurde mit 39 ja-Stimmen für die 30-Jahre Regelung zu 30 Stimmen abgelehnt, da die 2/3 Mehrheit nicht erreicht wurde.
Bemängelt wurde ebenfalls die Regelung, dass ein Bewerber drei Jahre lang in der entsendenden Landesgruppe sein muss. Diese Regelung wurde gestrichen.
Beurteiler Wesen kann nur werden, wer als Richter berufen ist. Der Antrag lautete, dass Richter im Bereich HGH, RH, SGP, OB auch in Zukunft die WB-Laufbahn nicht einschlagen dürfen. Das wurde mit 2/3 Mehrheit beschlossen.
Die Modifizierung, dass der Ausbildende Richter im Bereich WB das Ergebnis des Anwärters mit der eigenen Referenzbeurteilung zu vergleichen hat, wurde angenommen. Um ein positives Ergebnis des Kompaktseminars zu bescheinigen, muss der Anwärter mindestens 70% Übereinstimmung mit der Referenzbeurteilung erreicht haben. Das hat der Vorstand so in die neue Richterordnung übernommen.
52% Ja-Stimmen für die Streichung des Passus Bestandsschutz. Dieser Absatz bleibt in der RO, da er die 2/3 Mehrheit nicht erreicht hat.
Am Ende der Diskussion und Abstimmung über die Modifizierungen stand dann die neue Richterordnung zur Abstimmung. Das Ergebnis war denkbar knapp. Die neue RO wurde mit 66,6% der Stimmen bei 25 Nein-Stimmen angenommen.
5.2. Heraufsetzen des Alters von HGH-Richtern. Dieser Antrag wurde zurückgezogen, da die alte RO nicht mehr besteht.
6.1. Eine Anti-Doping-Ordnung wird erstellt. Wir benötigen jetzt erst noch eine Anti-Doping-Ordnung und verweisen den Auftrag in eine Arbeitsgruppe.
6.2. Die Anmeldung als neues Mitglied im SV ist nur wirksam, wenn die Identität des Antragstellers in geeigneter Weise nachgewiesen wurde. Der Nachweis kann durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises per Vorlage oder digitaler Zusendung an die SV Hauptgeschäftsstelle erfolgen. Ergebnis: 51 Nein-Stimmen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
6.3. Diskussionen zur Doppelmitgliedschaft im SV und RSV2000 starteten neu während der BSP in Halle um Mitgliedschaften in rassegleichen Zuchtvereinen. Der RSV2000 hat sich im Laufe der Zeit verändert und ist nicht mehr rassegleich. Es ist ein Konflikt mit den geltenden Vorschriften vorgetragen worden. Der Antrag wurde mit 68% angenommen und es kann die Doppelmitgliedschaft so erfolgen.
6.4.Die Kündigung der Mitgliedschaft muss nicht mehr mit eingeschriebenem Brief erfolgen.
6.5. Zusätzlich soll ein stellv. Ausbildungs- und Zuchtwart eingeführt werden. Warum nur Zuch- und Ausbildungswart mit einem Stellvertreter im Antrag stehen, fragten sich die Delegierten. Es wurde aufgezeigt, dass mit der Aufnahme neuer Mitglieder mit Sitz und Stimme im Vorstand zu einer Ausweitung der Delegiertenzahlen kommen muss. Es würden auch zusätzliche Kosten für die beiden neuen Ämter entstehen. Man kann auch gut mit den Ausschuss-Mitgliedern zusammenarbeiten. Das waren die entscheidenden Argumente. Modifikation: ohne Stimme im Vorstand. Der Antrag wurde mit 74% abgelehnt.
6.6. Eine Sitzung der Ausschüsse in Präsenz wurde abgelehnt. Somit können wir weiter frei entscheiden, wie getagt wird.
6.7. Der Antrag, dass in Zukunft eine einfache Mehrheit für wichtige Beschlüsse (Satzungen und Ordnungen) wurde zurückgezogen. Es gilt weiter die 2/3 Mehrheit, die notwendig ist.
6.8. Eine jährliche Wahl der Kassenprüfer ist notwendig.
6.9. Für die Berechnung der Frist für Einladungen zur Versammlung ist der Aufgabetag bei der Post bzw. das E-Mail-Sendedatum an das digitale Kommunikationssystem maßgebend. Das gilt nach wie vor; die Ergänzung wurde abgelehnt.
7.1. Der Zwingername erlischt nicht mehr automatisch, wenn der Züchter Mitglied eines dem VDH entgegenstehendem Zuchtverein wird.
7.2. Eine Verpaarung von stockhaarigen mit langstockhaarigen Hunden mit Unterwolle ist ab Eintragung ins entsprechende Register zu gestatten, erscheint ohne Gutachten risikobehaftet zu sein, da vermutet wird, dass sich mehr Langstockhaar-Hunde genetisch durchsetzen. Der Antrag soll im ZA weiter beraten werden (93%).
7.3. Kontroll-Röntgen. Sollte beim Identitätsröntgen die Übereinstimmung nicht festgestellt werden, oder kommt der Eigentümer der Verpflichtung nicht nach, ist über den betreffenden Hund ab diesem Zeitpunkt eine Nachkommen-Eintragungssperre zu verhängen. Die Eintragung erfolgt im SVdoxs- Stammdatenblatt. Die Platzierung wird gestrichen und die nachfolgenden Platzierungen werden angepasst. Eine Sedierung ist nicht verpflichtend. Der Antrag wurde an den ZA verwiesen, da die Formulierung nicht klar geregelt werden konnte.
7.4. Die Erstbelegung einer Hündin darf maximal bis zum vollendeten siebten Lebensjahr erfolgen. Dies gilt ebenso für den Fall, wenn die Hündin bei vorheriger Belegung keine Nachkommen hervorgebracht hat. Dieser Antrag wurde kurz diskutiert und auch von uns eingebracht, dass nicht alles geregelt werden muss. Dieser Antrag wurde mit 54% der Stimmen abgelehnt.
8.1. BSZ: Die Benennung der amtierenden Richter obliegt dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung amtierenden Vorstand. Damit kann dann die ursprüngliche Richterbenennung geändert werden. Es soll eine Arbeitsgruppe zur Benennung der Richter geben, so die Präsidentin. Mit 63% der Stimmen abgelehnt.
8.2. Die Benennung der amtierenden Richter obliegt dem Zuchtausschuss, so der Antrag. Der Antrag wurde zurückgezogen, weil es ja eine Arbeitsgruppe dazu gibt, die vom Vorstand eingerichtet wird. Es sollen Vertreter aus allen Bereichen dazu eingeladen werden, die von den Fachwarten benannt werden.
8.3. Es soll sichergestellt werden, dass die Meldegebühr nachvollziehbar für Schauen übermittelt wird. Darüber hinaus soll der Aussteller nicht mehr erklären müssen, dass der Hund frei von Krankheitsanzeichen ist. Der Antrag wurde mit 52% der Stimmen abgelehnt.
8.4. Bei festgestellten Verstößen gegen die Dopingbestimmungen soll die auf der Bundessiegerzuchtschau erlangte Bewertung aberkannt und die erhaltene Platzierung in der Bewertungsliste entfernt werden. Die nachfolgenden Platzierungen rücken, ohne Einfluss auf die Zuchtbewertung, auf und der betroffene Hund ist am Ende der Bewertungsliste mit dem Vermerk "Verstoß gegen Dopingbestimmungen" aufzulisten. In der Dezemberausgabe erfolgt keine Beschreibung des betroffenen Hundes, sollte das Verfahren bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Der Antrag wurde nach Diskussion angenommen (72%).
8.5. Enfällt, da 8.4. angenommen wurde.
8.6. Antrag zur Schauordnung. Hinsichtlich der Anzahl der Einzeltiere ist die Obergrenze der diesbezüglichen Bewertung bereits erreicht, wenn die Zuchtgruppe drei anstatt vier Väter und drei anstatt vier Mütter aufweist. 96 % Ja-Stimmen angenommen.
9.1. Präambel ändern. Die Teilnahme von kranken oder verletzten Hunden ist nicht erlaubt. Außerdem darf der Hund nicht in einer verbotenen Weise beeinflusst werden, d.h. er darf keinen Maßnahmen unterzogen werden, die darauf abzielen, das Aussehen, die Leistung oder die Reaktionen bzw. den Charakter des Hundes unangemessen zu verändern oder Anzeichen von Verletzungen oder Krankheiten zu verbergen. Grundsätzlich dürfen nur Hunde vorgeführt werden, die mental und körperlich der Anforderung gewachsen sind. Der Antrag wurde mit 51% der Stimmen abgelehnt, was nicht nachvollziehbar ist.
9.2. Die Körsaison erstreckt sich vom 1. März Januar bis 30. November 31. Dezember eines Jahres. Die Vorführung eines Hundes zur Körung ist in diesem Zeitraum nur einmal möglich, sofern nicht die Regelungen zum Abbruch in Ziffer 6.3. Schutzdienst betroffen sind. Der Antrag wurde mit 84% angenommen.
9.3. Alle SV-Mitglieder (Körmeister, sowie zeichnungsberechtigte Eigentümer) haben freie Körortwahl bundesweit in allen Landesgruppen. Antrag wurde modifiziert angenommen (78%).
9.4. Nachweis einer der nachfolgend aufgelisteten, fachspezifischen Gebrauchshundeprüfungen auf einer SV-termingeschützten Veranstaltung oder einer Veranstaltung im Ausland, bestanden unter einem SV-Richter Internationale Fährtenhundprüfung IFH 3 (anstatt 2) (Gültig ab 01.01.2027). 65% Ja-Stimmen und damit die 2/3 Stimmzahl nicht erreicht. Auch hier nicht nachvollziehbar, da es sich eigentlich um eine redaktionelle Änderung handelte.
9.6. Änderung der Körordnung, 6.3. Schutzdienst – Antrag der LG06 / Westfalen, (Anlage 40). Der Antrag wurde begründet vorgestellt und kurz diskutiert. Man störte sich an der Belastungsphase von 15 m und an der Begrifflichkeit „frontal angegriffen“. Auch nach Modifikation der 15m Bedrängungsphase wurde der Antrag mit 63% Nein-Stimmen abgelehnt.
10.1. Änderung der Prüfungsordnung „Wesensbeurteilung und SV-Zuchtanlagenprüfung (SV-ZAP)", Wackeltisch (Industriepalette mit glattem rutschfestem Boden (120 x 100 cm)
mit 41-Ja-Stimmen beschieden und damit wegen der 2/3 Mehrheit abgelehnt.
10.2. ZAP Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der ZAP hat nicht ausreichend getagt, um ein Ergebnis festzustellen. Es gibt nun eine große Liste der Änderungen in diesem Antrag. Dazu gehört u.a. Variante Fährte. Die Leinenlänge muss 5 oder 10 Meter betragen, ebenso der Abstand HF zum Hund bei einer Freisuche. In der Unterordnung wird der Hund häufig angeleint und dann zur Übung wieder abgeleint. Dieser Antrag wurde in die Arbeitsgruppe ZAP verwiesen.
11.1. Aufnahme der IFH3 in die Vergabeordnung des SV – Antrag des Ausbildungsausschusses. Einstimmig angenommen.
12.1. Änderung Reaktivierung der SV-Prüfungsordnung Mantrailing- Antrag des Ausschusses für Spezialhundeausbildung. Die vorliegende SV-Prüfungsordnung versteht sich als Ergänzung zur FCI-Prüfungsordnung RH (IPO-R) und soll den Einstieg in diesen Ausbildungsbereich Mantrailing für interessierte SV-Mitgliedern ermöglichen. Mantrailing im SV-Rettungshundesport erfreut sich seit einigen Jahren zunehmenden Beliebtheit. Bis 2019 hatte der SV eine eigene SV-PO-MT, die von unseren Vereinsmitgliedern aktiv angenommen wurde. Wir wollen dafür sorgen, dass die Sportler bei uns bleiben und nicht abwandern. 88% Zustimmung.
13.1. Änderung der Sportordnung – BSP Agility 2.3.1. - Antrag des Sportausschusses. Bei der Addition der Laufzeiten werden die Nachkommastellen und Zeitfehler (z.B. 0,1 ZF) mit addiert. Gestrichen wird: „aber es werden nur ganze Zeitfehler ausgewiesen. Bruchteile von Zeitfehlern aus den drei Läufen werden in der Gesamtwertung nicht zu ganzen Zeitfehlern addiert.“ 0,0 Zeitfehler in sec. werden in der PO benannt und wir müssen daher die Sportordnung ändern. 94% Zustimmung
14.1. Ermächtigung eines Arbeitskreises für die Einführung eines Bundesprogramms zur Nachwuchsförderung von Richtern (aus BV 2024). Vorschläge: Daniela Thoring und weitere aus dem Jugendausschuss: Carmen Posser, Norbert Schulz, Lars Skala, Andreas Hentschke. 78% Zustimmung.
14.2. Das TSB-Prädikat (a, vh, ng) wird in der Ahnentafel, Leistungskarte, Bewertungsheft im dafür vorgesehenen Feld eingetragen. Antrag wurde zurückgezogen, da das mit der neuen PO nicht in Einklang zu bringen ist.
14.3. Änderung der Richterbenennung auf allen Hauptvereinsveranstaltungen- Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem Auftrag zur Erarbeitung wesentlicher Merkmale und Kriterien zur Herstellung von mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit – Antrag der LG04 / Waterkant. Der Antrag wird an die Arbeitsgruppe verwiesen.
Arbeitsgruppe des Vorstandes zur Richterbenennung: Karl Deisenroth, Andreas Weigel, Lars Skala, Dennis Breuning, Gerald Claus, Egon Gutknrecht, Patrik Müller, Mendy Menzel, Katharina Oster.
14.4. Änderung der Richterbenennung auf allen Hauptvereinsveranstaltungen, Erstellung einer Arbeitsgruppe mit dem Auftrag zur Erarbeitung wesentlicher Merkmale und Kriterien zur Herstellung von mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit – Antrag der LG08 / Hessen-Süd. Der Antrag wird ebenfalls an die AG verwiesen.
14.5. Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur strukturellen Überprüfung und Überarbeitung der
derzeit geltenden Ordnungen und Durchführungsbestimmungen – Antrag der LG04 /
Waterkant. Der Vorstand schlägt vor, dass Michael Gerdes die AG leitet und sich weitere 4 Mitstreiter suchen kann und bildet die Arbeitsgruppe selbst. Zustimmung mit 83%.
14.6. Einführung eines Mehrrichtersystems auf der Bundessiegerzuchtschau für die Gebrauchshundeklassen einschließlich des Schutzdienstes, Ausarbeitung dieses Systems erfolgt durch eine Arbeitsgruppe – Antrag der LG08 / Hessen-Süd. 64% Ablehnung.
14.7. Wiedereinführung des SV-Wandertages – Antrag des SV-Vorstandes. 68% Ja und damit Annahme.
15.1. Der Generalsekretär der WUSV wird vom SV-Vorstand nach vorheriger zwingender
Anhörung des WUSV-Vorstandes berufen. Der Amtsinhaber muss seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und Mitglied im SV sein, sofern nicht ein Geschäftsführer des SV oder dessen Stellvertreter in das Amt berufen wird. Mit 87% der Stimmen angenommen.
15.2. Änderung des WUSV-Zuchtprogramms. Aus den WUSV-Ländern kam die Kritik und Anforderungen waren zu hoch. Global denken und lokal handeln war der gemeinsame Nenner für die Erarbeitung des Zuchtprogramms. Jedes WUSV Land kann die Kriterien weiter einschränken, allerdings nicht aufweichen. Die Generalversammlung der WUSV entscheidet, ob das Zuchtprogramm so aufgenommen wird. 60% Ja-Stimmen und damit ist der Antrag angenommen.
15.3. Änderung des WUSV-Zuchtprogramms – Ziffer 6.11 Häufigkeit der Zuchtverwendung Rüden – Antrag der LG05 / Nordrheinland. Rüden, die den Voraussetzungen dieser Reglements entsprechen, dürfen maximal 50 Deckakte weltweit (90 Sprünge soll gestrichen werden) pro Kalenderjahr absolvieren. Diese Begrenzung gilt weltweit, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers der Hündin oder des Rüden. Der Antrag würde dann im nächsten Jahr in die WUSV kommen. Angenommen mit 52 Stimmen.
15.4. Änderung der Richterordnung WUSV zertifizierter Richter für Deutsche Schäferhunde – Antrag des WUSV-Vorstandes. Betrifft nationale und internationale Richter in der WUSV. Dieses ist ein klarer Unterschied zwischen SV-Richtern und WUSV. Es ist eine Aufgabenteilung. Dieser Antrag wurde diskutiert und am Ende nicht abgestimmt. Die Modifizierungs-Anfragen von Michael Gerdes werden durch die Präsidentin an die WUSV übergeben.
16.0 Durchführungsbestimmungen zu Dopingkontrollen / Implementation rules for doping test;
Durchführung von Dopingkontrollen Antrag der LG10 / Rheinland-Pfalz. Dieser Antrag wurde in die Arbeitsgruppe verwiesen.
17.0 Mitteilungen. Sitzungsplanung für 2027 kommt mit dem Protokoll.
18. Verschiedenes: Egon Halmer richtete ein Wort an die Delegierten und bemängelte die alleinige Ausrichtung auf die so genannte Formwertzucht-Linie, deren Gebrauchshund-Eigenschaften er beklagte. Auch im Bereich der Leistungs-Population sah er kritische Dinge. Er vermittelte, dass diese Diskussion im fehlt und gar nicht geführt wird.


