Kurzbericht der BV 01.06.-02.06.
Nach Begrüßung und Tagesordnung führte Roswitha Dannenberg kurze Ergänzungen zu ihrem Bericht aus. Herr Setecki verlässt uns zum Ende 2024. Ein Berater ist engagiert, der die Stellenbesetzung begleitet. Einige Bewerbungen liegen vor. WUSV ist ein weiterer TO Punkt, für den ich eine kurze Präsentation erstellt habe, so Roswitha Dannenberg. „Möglicher Ausstieg aus der WUSV“ war der Titel der Präsentation. Es hat viele Gespräche in den vergangenen Monaten mit vielen WUSV Mitgliedsvereinen gegeben. Es schien zunächst aussichtslos, eine Vorstandssitzung abzuhalten; nach vielen Diskussionen wurde dann in diesem Jahr eine beschlussfähige Vorstandssitzung möglich. Ein in Aussicht gestellter Vergleich mit den WUSV-Klägern konnte seitens fehlender Kompromiss-Bereitschaft nicht angenommen werden. Roswitha Dannenberg skizzierte die nächsten Schritte, die auch zum Austritt aus der WUSV mit Neugründung einer ähnlichen Organisation führen könnten. Eine Wende könnte es noch im Rahmen der WUSV Vollversammlung am 09.09.2024 geben.
Nach dem Bericht des Vereinswirtschaftswartes und der Kassenprüfer wurde dem Vorstand die Entlastung erteilt. Nach den Einschätzungen von Uwe Sprenger und den Kassenprüfern werden wir in 2024 im Idealfall eine schwarze Null als Ergebnis schreiben. Das ist möglich geworden durch die Anhebung der Beiträge, Modifizierungen zur BZS und verschiedenen kleinen Anpassungen.
Die Kammern des SV wurden entsprechend der Satzung neu besetzt. Leider hat für die zweite Kammer niemand kandidiert und Katrin Heidel-Fichtner hat diese dankenswerterweise mit übernommen.
Die Beauftragten sollten in den Vorstand mit Stimmrecht aufgenommen werden. Es gab bei der Diskussion um die Änderung verschiedene Beiträge, die die Strukturveränderungen aufzeigten, wie auch der größer werdende Vorstand. Am Ende wurde die erforderliche 2/3 Mehrheit für diese Satzungsänderung nicht erreicht und wurde abgelehnt.
Unsere Gesetzgebung erwartet, dass die Delegierten ohne Zurechnung der vergebenen Plätze einer Bundesversammlung Satzungsänderungen entscheiden können muss. Nach der Diskussion wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die das Thema für die nächste BV vorbereitet.
Ein Sportbeauftragter im Vorstand einer OG sollte gewählt werden, wenn denn die OG in diesem Bereich tätig ist. Es wurde keine 2/3 Mehrheit erreicht.
Die Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung ist beschlossen worden. Den Ortsgruppen gibt es mehr Handlungsspielraum und diese können Vergehen auch direkt ahnden. Berufungsverfahren wurden diskutiert und sich berücksichtigt. Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, den LG-Vorstand zur Schlichtung anzurufen.
Auf den Ahnentafeln sollen in Zunft Aufkleber für HD/ED aufgebracht werden, die dann einen QR-Code plus Befund und Lager-Nr. enthalten. Eine visuelle Kontrolle und darüber hinaus einen Check in der Datenbank sind damit möglich. Es wird im Prozess damit deutlich gespart. Die Ahnentafeln müssen nicht mehr einzeln unterschrieben werden. Der QR-Code wird in der HG erstellt.
Die Zucht mit Hunden, die im Anhang-Register eingetragen sind, ist nicht gestattet, wurde beschlossen. Das wurde seinerzeit bei Langstockhaar-Hunden zugestanden.
Dopingkontrollen werden auch bei Hunden der BZS genommen. Entschieden wurde, dass alle VA-Hunde und die erstplatzierten aller weiterer Klassen der Dopingkontrolle unterliegen. Auf Verdacht und zufällige Proben dürfen ebenfalls entnommen werden.
Unser Antrag auf die Verpflichtung zur Zahlung der Meldegebühren innerhalb von zwei Tagen auf Zuchtschauen wurde abgelehnt. In der Diskussion kamen die Gründe, dass Ausländer das nicht leisten können und auch die sicheren Systeme in Deutschland derzeit nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus haben einige eingebracht, dass es dann noch schwieriger ist, Meldezahlen zu bekommen.
Der Antrag der LG07 zur Änderung der Körordnung wird in einen Arbeitsauftrag an eine Gruppe gegeben, die noch benannt wird. Erreicht werden soll dadurch eine generelle Lösung zur TSB-Bewertung für alle Sparten des Sports.
Die SVAD-Änderung bedarf der Zustimmung des VDH. Der Antrag wurde dahingehend beschlossen, dass wir eine Zustimmung des VDH voraussetzend die Änderung im SV direkt umsetzen können. Damit dürfte ein Richter zukünftig in der eigenen OG wieder eine SVAD abnehmen.
Die Teilnehmerzahl auf WB wurde geändert von mindestens 4 Hunden und 4 verschiedenen Hundeführern pro Tag und Beurteiler bis max. 16 Hunde.
Die Änderung der Richterordnung wurde vorgenommen. Der Bewerber muss eine erfolgreiche Teilnahme an mindestens 20 Agility-Prüfungen/-Wettkämpfen innerhalb des SV VDH mit einem Deutschen Schäferhund nachweisen, mindestens 1 davon in der Klasse A2.
Die Änderung der Richterordnung hinsichtlich der 70-er Regelung brachte eine lebhafte Diskussion. Hier sollte eine Angleichung mit dem VDH erfolgen. Ende der Richtertätigkeit bis zur Klärung der Angleichung VDH und SV-Ordnung. Mit großer Mehrheit abgelehnt – es bleibt bei der heutigen Regelung.
Die Änderungen zur Sportordnung wurden wie vorgeschlagen angenommen. Die Vergabeordnung wurde hinsichtlich der Prüfungen für Spezialhunde ergänzt.
Der SV-Vorstandes wurde mit großer Mehrheit bevollmächtigt, den Austritt aus der WUSV zu erklären, falls es nicht anders geht. Der Beschluss wurde nach langer Diskussion gefasst, in der deutlich wurde, dass die Klage gegen den SV durch vier private Mitglieder geführt wird. Die WUSV wird auf der anderen Seite durch diese vier Mitglieder ebenfalls begleitet. Wir benötigen hier die eindeutige Unterstützung der Mitgliedsvereine, um die eingetragenen Beschlüsse zur Satzung rückgängig zu machen. Daher ist es notwendig, alle Optionen für den Vorstand zu haben.
Die Konzeption für Helfersichtungen liegt zukünftig in den Händen vom Zucht- und Ausbildungsausschuss mit Entscheidung im VWA. Helfer können zukünftig von den LG-Vorständen flexibler eingesetzt werden (Wartezeit von 3 Jahren entfällt).
Die Nachwuchsförderung von Richtern soll in ein neues Bundesprogramm gefasst werden.
Wir danken dem Vorstand für die intensive und gute Zusammenarbeit.
LG Vorsitzender
Paul Pankoke