Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
der LG-Vorstand hat in seiner letzten Sitzung die Zulassungsbedingungen für unsere Landesveranstaltungen 2024 abschliessend bearbeitet und wie nachfolgend aufgeführt festgelegt.
Zulassungs- und Qualifikationsbedingungen LGA in Hörstel
https://www.sv-lg-westfalen.de/ausbildung/zulassung-lga.html
Zulassungs- und Qualifikationsbedingungen LG-FCI Qualifikation in Bamenohl
https://www.sv-lg-westfalen.de/ausbildung/zulassung-lg-fci.html
Zulassungs- und Qualifikationsbedingungen LG-FH in Rheine-Schotthock
https://www.sv-lg-westfalen.de/ausbildung/zulassung-lg-fh.html
Grundsätzlich gilt, dass für 2024 zu allen Landesveranstaltungen in Westfalen die tierärztliche Bescheinigung zur Meldung beigebracht werden muss.
Wir bitten um Beachtung.
Wir hoffen, dass wir die LG-Veranstaltungen 2024 wie geplant durchführen können und freuen uns darauf, sie als Teilnehmer oder Besucher auf unseren LG-Veranstaltungen wieder begrüssen zu können.
Udo Wolters
LG-Ausbildungswart.
Hier der Link zur TA-Bescheinigung:
https://www.sv-lg-westfalen.de/images/Formulare/form_zba_316_tieraerztlicheBescheinigung.pdf