Insbesondere der neuen Passus zum Abbruch der Wesensbeurteilung ist hervorzuheben.
Es wurde beschlossen einen fehlenden Grundgehorsam als Abbruchgrund in die Durchführungsbestimmungen Wesensbeurteilung Ziffer VII aufzunehmen. Bei Vorliegen des Abbruchsgrundes wird der Wortlaut „fehlender Grundgehorsam“ in die Ahnentafel eingetragen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Udo Wolters
Link zur aktuellen Version der Durchhführungsbestimmungen