Der Landesgruppenvorstand weist daraufhin, dass die Benutzung von Ausbildungshalsbändern (Stachelhalsbändern) ab dem 01.01.2022 in den Übungsstunden verboten ist.
Am 01.01.2022 tritt die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung in Kraft. Danach lautet § 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung ab dem 01.01.2022 wie folgt: „Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“
Wir bitten um Kenntnisnahme und Einhaltung der veränderten Rechtslage.
Für den LG-Vorstand 1.12.2021 Udo Wolters