Nach der derzeitigen Coronaverordnung NRW unterliegt der Übungsbetrieb in den OGn der
2G-Regel
Der Status der Anwesenden muss überprüft werden. In den Vereinsheimen herrscht Maskenpflicht.
2G-Regel
Der Status der Anwesenden muss überprüft werden. In den Vereinsheimen herrscht Maskenpflicht.
Bleiben Sie gesund !
Der LG-Vorstand