Nach vielen Anfragen aus der Mitgliedschaft zu den Hunden die Aufgrund von Corona nicht im passenden Alter zu einer Wesensbeurteilung vorgeführt werden konnten, gilt nach Beschluss des SV-Vorstands folgendes:
Hunde, die nach dem 01.02.2019 geboren sind, können bis zum 31.12.2020 ohne Sondergenehmigung an der Wesensbeurteilung teilnehmen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Udo Wolters
Beauftragter der LG für Wesensbeurteilungen