UdoWolters kleinNach vielen Anfragen aus der Mitgliedschaft zu den Hunden die Aufgrund von Corona nicht im passenden Alter zu einer Wesensbeurteilung vorgeführt werden konnten, gilt nach Beschluss des SV-Vorstands folgendes:

Hunde, die nach dem 01.02.2019 geboren sind, können bis zum 31.12.2020 ohne Sondergenehmigung an der Wesensbeurteilung teilnehmen.


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Udo Wolters

Beauftragter der LG für Wesensbeurteilungen
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