Hinweise zur Unterordnung von der Richtertagung
zusammengetragen von Jörg Remmecke, LR Abt. B LG-FCI
Unter anderen wurden folgende Punkte während der Richtertagung zu Bewertungen in der Unterordnung genannt:
Für die Höchstbewertung in der Unterordnung stehen neben der korrekten Ausführung die Arbeitsfreude und die Ausstrahlung des Hundes im Vordergrund. Hunde, die während der Unterordnung in den Übungen gedrückt und nicht frei arbeiten, können nicht voll bewertet werden. Hunde die in der Freifolge/ in den Entwicklungen eine unnatürliche Gangart (z.B. „Froschgang“) zeigen, erhalten einen Abzug bis zu zwei Wertnoten.
Grundsätzlich steht der Hundeführer/in in allen Grundstellungen, auch im „Halt“, in sportlicher Haltung (Arme werden nach unten am Körper, weder nach außen, noch unnatürlich an der Hosennaht, gehalten).
Springt der Hund den Hundeführer/in beim „Herankommen/Bringen“ so stark an, dass dieser das Gleichgewicht verliert und dann Schritte nach hinten geht, um den Hund aktiv in eine entsprechende Position zu bringen, wird die jeweilige Übung mit 0 Punkten bewertet. Falls der Hundeführer ein nicht passend liegendes Apportierholz zurückholt, der Hund dabei seine Position nicht einhält und der Hundeführer hier ein HZ gibt, wird die Übung mit 0 Punkte bewertet.
Lässt sich der Hund bei der Übung „Voraussenden mit Hinlegen“ nicht stoppen, bleibt aber auf dem Vorführplatz, wird diese Übung mit 0 Punkten bewertet. Lässt er sich nicht stoppen und verlässt den Vorführplatz, hat der Hundeführer/in 3 x die Möglichkeit, den Hund zurückzurufen. Kommt dieser dann nach dem dritten Hörzeichen nicht, erfolgt eine Disqualifikation wegen Ungehorsam.
Bleibt die Entfernung bei der Übung „Voraussenden mit Hinlegen“ unter 30 Schritt wird die Übung mit mangelhaft (mindestens -3,5 Punkten Abzug) bewertet (zusätzliche Fehler führen zu zusätzlichen Abzügen). Steht der Hund nach dem Liegen/ Sitzen bei der Übung „Voraussenden mit Hinlegen“ selbstständig wieder auf oder verlässt er seine Position, wird die Übung mit 0 Punkten bewertet.