WestfalenlogoWerte Sportfreundinnen und Sportfreunde,

der LG-Vorstand hat in seiner letzten Sitzung die Zulassungsbedingungen für unsere Landesveranstaltungen 2024 abschliessend bearbeitet und wie nachfolgend aufgeführt festgelegt.



Zulassungs- und Qualifikationsbedingungen LGA in Hörstel
https://www.sv-lg-westfalen.de/ausbildung/zulassung-lga.html

Zulassungs- und Qualifikationsbedingungen LG-FCI Qualifikation in Bamenohl
https://www.sv-lg-westfalen.de/ausbildung/zulassung-lg-fci.html

Zulassungs- und Qualifikationsbedingungen LG-FH in Rheine-Schotthock
https://www.sv-lg-westfalen.de/ausbildung/zulassung-lg-fh.html

Grundsätzlich gilt, dass für 2024 zu allen Landesveranstaltungen in Westfalen die tierärztliche Bescheinigung zur Meldung beigebracht werden muss. 

Wir bitten um Beachtung. 

Wir hoffen, dass wir die LG-Veranstaltungen 2024 wie geplant durchführen können und freuen uns darauf, sie als Teilnehmer oder Besucher auf unseren LG-Veranstaltungen wieder begrüssen zu können.

Udo Wolters
LG-Ausbildungswart.

Hier der Link zur TA-Bescheinigung:
https://www.sv-lg-westfalen.de/images/Formulare/form_zba_316_tieraerztlicheBescheinigung.pdf

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