Der blaue Impfausweis (EU-Heimtierpass) darf gem. den geltenden Bestimmungen von den Tierärzten erst dann ausgegeben werden, wenn der Hund (Welpe) identifizierbar ist. Der Tierarzt kann also darauf bestehen, dass der Hund bereits gechippt sein muss, bevor er den EU-Heimtierausweis ausstellt. Die Bestimmung, dass der Hund vor dem Chippen geimpft sein muss, ist durch den Zuchtausschuß geändert worden. Die Bestimmung der Zuchtordnung lautet nun, dass die Hunde (Welpen) vor der Abgabe geimpft sein müssen und nicht vor dem Chippen.

Ich empfehle allen ID-Beauftragten, erst zu Chippen und dann durch einen Tierarzt zu impfen. Die unterschriftliche Bestätigung auf dem Wurfmeldeschein erfolgt dann durch den Tierarzt.

Ich verweise noch einmal darauf, dass alle ID-Beauftragten nur  in dem für sie zugeteilten Bezirk tätig werden dürfen. Den Züchtern ist es nicht gestattet, einen ID-Beauftragten außerhalb des zugewiesenen Bezirkes zu bestellen. Auch die Zuchtwarte bitte ich um Einhaltung der Regelung.
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