Versicherungsfragen

Um seinen Mitgliedern beim Training und bei den Wettbewerben einen wirkungsvollen Schutz zu bieten, hat der Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. (SV) einen Kooperationsvertrag mit der HDI Versicherung AG abgeschlossen. Über die Sportversicherung sind alle Mitglieder, Orts-, und Landesgruppen, sowie der Hauptverein selbst über eine Gruppenpolice gegen Haftpflichtschäden und die Folgekosten von Unfällen versichert, die bei satzungsgemäßen Aktivitäten entstehen können. Im Rahmen der Unfallversicherung sind auch die Helfer im Schutzdienst während ihrer Ausbildertätigkeit für eine Ortsgruppe, Landesgruppe oder den Hauptverein selbst versichert. Dieser umfassende Versicherungsschutz ist automatisch im Mitgliedsbeitrag des SV enthalten.

Nach der Versorgung von eventuellen Verletzten und Klärung der Situation sprecht am besten direkt mit Dagmar Isselhorst, die dann direkt Hinweise zur Anmeldung des Schadens gibt. Hier können alle Fragen geklärt werden.

Über die Sportversicherung, sind alle Mitglieder, Ortsgruppen und Landesgruppen sowie der SV selbst mit einer Gruppenpolice gegen Haftpflichtschäden und die Folgekosten von Unfällen versichert, die bei sportlichen Aktivitäten entstehen. Dieser umfassende Versicherungsschutz ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag bereits inbegriffen.

Unfallversicherung:
  • Bis 10.000 Euro bei Tod
  • 100.000 Euro bei Invalidität
  • 10 Euro Krankenhaustagegeld und 10 EUR Genesungsgeld
  • 2.000 Euro Bergungskosten  
Haftplichtversicherung:

Vereins- und Veranstalterhaftpflicht

Die komplette Haftpflichtversicherung für die Ortsgruppen, Landesgruppen und den Hauptverein. Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 5 Mio Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.  

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die SV-Servicestelle von HDI.

HDI – Versicherung AG
Kompetenzcenter Firmen-Schaden Haftpflicht/Unfall
Postfach 13 03 19
50497 Köln

Haftpflichtschäden (Vers.Nummer V-067-975-151-7): Telefon 0221 144-66675

Zur Meldung von Haftpflichtschäden verwenden Sie bitte die Schadensanzeige-Haftpflicht. Geben Sie im Formular die Versicherungsnummer (s.o.) und die OG-Nummer an.

Unfallschäden (Vers.Nummer V-067-975-151-7): Telefon 0221 144-66671

Unfallschäden werden mit der Schadensanzeige-Unfall gemeldet. Geben Sie aber bitte Ihre Mitgliedsnummer und die Versicherungsnummer (s.o.) an!

Weitere Informationen zur Sportversicherung finden Sie hier.

Eine Versicherungsbestätigung für Ortsgruppen finden Sie hier.

Über die Sportversicherung sind alle Mitglieder des SV wirksam bei der Ausübung der satzungsgemäßen Tätigkeiten geschützt. Derartige Versicherungen sind bei großen Vereinen im Sport üblich. 

Aber nicht nur das einzelne Mitglied profitiert von dieser Versicherungslösung, sondern im Besonderen auch die einzelne Ortsgruppe. Denn die Sportversicherung macht die einzelne Vereinshaftpflicht der Ortsgruppe überflüssig; sie ist in der Sportversicherung enthalten. Weitere Vorteile wie z.B. die Figurantendeckung (Helferversicherung) sind ebenso enthalten.

Hierzu sei aber angemerkt, dass dieser Schutz nur eine Grundversorgung im Schadensfall darstellen kann; für einen darüber hinaus gehenden Schutz gibt es das Helferzusatzpaket, das sehr preisgünstig bei HDI angeschlossen werden kann.

Der SV konnte mit HDI für seine Mitglieder eine sehr preisgünstige Tierhalter-Haftpflichtversicherung aushandeln, die für jedes Mitglied als Pflichtversicherung anzusehen ist. Wählen Sie zwischen den Deckungssummen 10 Mio. oder 50 Mio. Hier geht’s zum Tierhalterhaftpflicht-Antrag…

In der SV-Servicestelle bei HDI betreut ein ganzes Team exklusiv die Mitglieder des SV. Die SV-Servicestelle ist jederzeit zu erreichen. Hier hilft man den Mitgliedern in allen Fragen rund um das Thema Versicherungen gerne weiter:

SV-Servicestelle, Kirchplatz 3, 51515 Kürten

Eike Damps
Dennis Röhrig

Telefon: 02268-9080-223
Telefax: 02268-9080-222
dennis.roehrig@hdi.de

Weitere Informationen zu maßgeschneiderten Lösungen für SV-Mitglieder finden Sie hier: https://berater.hdi.de/eike-damps/sv-mitglieder/

Bei der Versicherung geliehener Gegenstände ist es wichtig, die individuellen Bedingungen der Versicherung zu prüfen.
Viele Hausratversicherungen decken geliehene Gegenstände ab, wenn diese unter den Schutz des Mieters fallen.

Private Haftpflichtversicherungen sind nicht verpflichtet, Schäden an geliehenen Gegenständen zu übernehmen, es sei denn, dies ist im Tarif ausdrücklich vereinbart.

Ein von einer Ortsgruppe geliehener Anhänger wurde bei einem Unfall komplett zerstört. 

Die Versicherung der Ortsgruppe deckte den Schaden nicht ab und die OG musste den Schaden aus der eigenen Kasse bezahlen.