Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die seit März 2020 anhaltende Pandemie hat unsere LG Veranstaltungen sowie sehr viele OG Prüfungen so gut wie unmöglich gemacht. Viele Hunde konnten und können keine Prüfungen ablegen. Vor dem Hintergrund der weiter unklaren Perspektive für unser Prüfungsgeschehen hat der LG-Vorstand diese Situation berücksichtigt und sich auf die Änderung der geltenden Zulassungsbestimmungen für das Jahr 2021 verständigt.
Die wesentliche Information hier in der Kürze:
Qualifikation für die LG-FCI 2021 in der OG Hopsten:
– eine IGP 3 mit „SG“ unter einem SV Richter
Qualifikation für die LGA 2021 in der OG Bergkamen-Weddinghofen:
– eine IGP 3 mit „SG“ unter einem SV Richter
Qualifikation für die LG-FH in der OG Ahlen:
– eine FH 2 mit „G“ unter einem SV Richter
Alle Qualifikationsprüfungen für 2021 unterliegen keiner zeitlichen Frist und können auch in der eigenen Ortsgruppe abgelegt worden sein.
Wir bitten um Beachtung. Die vollständigen Zulassungsbedingungen finden Sie auf der Homepage der LG.
Wir hoffen, dass wir die LG-Veranstaltungen wie geplant durchführen können und freuen uns darauf, sie gesund auf einer unserer Veranstaltungen wieder sehen zu können.
Udo WoltersLink zu den Zulassungsbestimmungen:
LG-FCI LGA LG-FH