Jeder Züchter hat im Bezirk seines Wohnortes die freie Wahl des für seinen Bezirk zuständigen ID-Beauftragten.

Der bislang bestehende rotierende Wechsel der ID-Beauftragten innerhalb eines Bezirkes findet nicht mehr statt.

Wichtig ist lediglich, dass der dem Züchter zugewiesene Bezirk eingehalten wird!

Die Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Stand 02.01.2015

 

Norbert Scharschmidt
LG-Zuchtwart

Hier könnte Ihre Werbung stehen - Werbung appelliert, vergleicht, macht betroffen und neugierig. Weitere Info: Wenden Sie sich bitte an den LG-Westfalen Vorstand
Zum Seitenanfang
JSN Blank template designed by Webloesungen.info