Im Zuchtausschuss wurde folgende Verfahrensweise für Hunde, die phänotypisch nicht eindeutig einer Haarvariante zuzuordnen sind, festgelegt:

Der amtierende Zuchtrichter hat ein Attest (Genanalyse der Haarvarietät) anzuerkennen, das von einem zugelassenen Labor stammt.

Im Zweifelsfall (ohne vorliegende Genanalyse) wird der Hund auf der Zuchtschau nicht bewertet !

Ansonsten gelten die vorgegebenen Kriterien des Rassestandards für alle Haarvarianten.

Norbert Scharschmidt
LG-Zuchtwart

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